Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Krematorium eingeäschert und gewöhnlich in einer Urne beigesetzt. Sie können bei der Feuerbestattung zwischen mehr verschiedenen Arten der Beisetzung wählen als bei der Erdbestattung.
Wegen kleinerer Grabstätten und einfacherer Särge sind Feuerbestattungen häufig günstiger als Erdbestattungen. Allerdings fallen Kosten für das Krematorium an.
Für eine Einäscherung muss eine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen. Allerdings können Sie auch als Angehöriger eine Feuerbestattung anordnen, wenn der letzte Wille des Verstorbenen nicht bekannt ist oder nicht in schriftlicher Form vorliegt, aber glaubhaft mündlich versichert werden kann.
Für eine Einäscherung benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis/Freigabe. Der Antrag muss mindestens 24 Stunden vor der Einäscherung gestellt werden. Grund dafür ist unter anderem, dass nach der Verbrennung kaum noch auf mögliche unnatürliche Todesursachen geschlossen werden kann. Deshalb erfolgt vor der Einäscherung auch eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt.
Alle Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, die Asche eines Verstorbenen beizusetzen finden Sie im Bereich Beisetzungsarten auf dieser Website.