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    Startseite  Grabgestaltung   Grabmal  

    Vorschriften

    Jedes Grabmal muss von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden, bevor es aufgestellt werden darf. Einige Friedhofssatzungen sehen Gräberfelder mit und ohne Gestaltungsregeln für Grabmale vor. Lassen Sie sich daher vom Steinmetz beraten und im Zweifelsfall schriftlich bestätigen, dass das ausgewählte Grabmal auf dem vorgesehenen Friedhof aufgestellt werden darf.

    Konflikte entstehen manchmal wegen veralteter Friedhofssatzungen. Sprechen Sie im Vorfeld mit der Friedhofsverwaltung. Unter Umständen müssen Sie Ihre Wünsche in Ausnahmefällen gerichtlich durchsetzen.

    Mehr:
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     Standsicherheit

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     Staudenpracht
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     Auswahl Grabpflanzen
     Schema Grabbepflanzung
     Ratgeber Staudenpflanzen
     Ratgeber Grabmalstandsicherheit
     Grabmalstandsicherheit Infoblatt
     Grabmalplagiate: Rechtsfragen

    Publikationen:
     Leitfaden für den Trauerfall
     Gräber gestalten

    Links:
     Grabmal-Portal
     Grabmal-TED
     Symboldatenbank

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