Bestimmte Anforderungen an die Gestaltung des Grabmals dienen der Wahrung des Friedhofszwecks. Gestaltungen, die von den Benutzern der übrigen Grabstätten als störend empfunden werden, sollten Sie vermeiden.
Unter bestimmten Umständen kann der Friedhofsträger besonders strenge Anforderungen an die Gestaltung des Grabmals stellen. Dabei geht es in der Regel um die Gestaltung eines der örtlichen Tradition entsprechenden Friedhofsbilds bzw. um die Realisierung des Denkmalschutzes. So kann der Friedhofsträger beispielsweise Größe und Material des Grabsteins sowie die Farbe und das Material der Inschrift genau festlegen.
Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen als Friedhofsnutzer bei der Auswahl der Grabstelle eine Alternative zur Verfügung steht. In der Regel gewährleisten die Friedhofsverwaltungen dies dadurch, dass sie auch Grabfelder ohne besondere Anforderungen einrichten. Dies wird als "Zwei-Felder-Wirtschaft" bezeichnet.