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    Startseite  Grabgestaltung   Grabmal   Vorschriften  

    Standsicherheit

    Friedhofssatzungen schreiben einen Mindeststandard für die Standsicherheit eines Grabmals vor. Ein Grabmal muss so aufgestellt und im Boden verankert sein, dass es einen sicheren Stand hat. Lassen Sie sich die Standsicherheit vom Steinmetz zusichern.

    Einmal jährlich wird die Standsicherheit von der Friedhofsverwaltung überprüft (regelmäßig nach dem Ende der Frostperiode). Diese Überprüfung kann gebührenpflichtig sein. Die Verwaltung kennzeichnet lockere Grabmale mit aufgeklebten Zetteln und sperrt akut umsturzgefährdete Grabmale ab. Finden Sie an Ihrem Grabmal einen solchen Hinweis, setzen sich mit einem Steinmetz wegen der erneuten Befestigung in Verbindung und informieren Sie die Friedhofsverwaltung.


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     Ratgeber Staudenpflanzen
     Ratgeber Grabmalstandsicherheit
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     Leitfaden für den Trauerfall

    Links:
     Grabmal-Portal
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