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    Startseite  Grabgestaltung   Grabpflege  

    Vorschriften

    Als Nutzungsberechtigter, also als derjenige, der die Friedhofsgebühren bezahlt, haben Sie das Recht, ein Grab selbst zu pflegen.

    Im Gegenzug sehen Friedhofsordnungen eine Verpflichtung zur Grabpflege vor, um eine Verwahrlosung der Gräber zu vermeiden. Kommen Sie als Nutzungsberechtigter dieser Pflicht nicht nach und beauftragen auch keinen Friedhofsgärtner mit der Grabpflege, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Möglicherweise übernimmt die Friedhofsverwaltung auch selbst die Grabpflege und stellt Ihnen die Kosten in Rechnung.

    Viele Friedhöfe haben Vorschriften zur korrekten Bepflanzung der Gräber erlassen. Zum Beispiel sind bestimmte Pflanzensorten nicht gestattet oder die Grabbepflanzung darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Wenn Sie außergewöhnliche Pflanzen verwenden wollen, informieren Sie sich deshalb bei der Friedhofsverwaltung oder einem örtlichen Friedhofsgärtner, wenn Sie die Grabpflege selbst in die Hand nehmen.


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