Falls ein Verstorbener keine finanzielle Vorsorge für seine Bestattung getroffen hat, müssen die Erben die Bestattungskosten aus dem Nachlass decken. Reicht der Nachlass dazu nicht aus, müssen die Rechnungen von Bestatter, Steinmetz oder Friedhofsverwaltung aus dem eigenen Vermögen des oder der Erben bezahlt werden.