Im Testament regeln Sie, wer Erbe sein soll und wie mit dem Nachlass zu verfahren ist. Es kann nur handschriftlich oder bei einem Notar erstellt werden und ersetzt die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in weiten Teilen durch den eigenen Willen.
Finden Sie bei einem Verstorbenen ein Testament, bringen Sie dieses zwecks Eröffnung zum Amtsgericht - es besteht eine gesetzliche Ablieferungspflicht. Öffnen Sie es nicht selbst - es könnte dann unter Umständen als ungültig angesehen werden.
Geöffnet wird das Testament beim Nachlassgericht gewöhnlich erst mehrere Wochen nach dem Tod. Es ist also der falsche Ort, um Bestattungswünsche festzuhalten.