Mit der Bestattungsgebühr entrichten Sie die Kosten für das Öffnen und Schließen des Grabes - als Mindestleistung. In der Regel fallen auch das Abräumen der Kränze und Gebinde sowie das Einebnen des Grabes unter die Bestattungsgebühr.
Die Bestattungsgebühr ist eine einmalig zu entrichtende Gebühr. Die Höhe der Bestattungsgebühr ist von Friedhof zu Friedhof verschieden. Das hat seinen Grund unter anderem in der unterschiedlichen Größe der Gräber. Der Arbeitsaufwand für den Aushub eines Kinder- oder eines Urnengrabes ist beispielsweise weitaus geringer als der eines Tiefgrabes für Särge.