Der Begünstigte aus der Bestattungsvorsorge, also derjenige, der mit dem Geld aus der finanziellen Vorsorge die Bestattung organisieren soll, kann aus der Familie oder aus dem persönlichen Umfeld stammen, ein Treuhänder sein, aber ebenso ein gewerblicher Anbieter - meist ein Bestatter.
Bei gewerblichen Anbietern oder Treuhändern sind vertragliche Absprachen über die Art und den Umfang der Bestattung selbstverständlich, im privaten Umfeld auf jeden Fall zu empfehlen.