Alle Varianten der Vorsorgefinanzierung haben ihre Vor- und Nachteile, immer abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Sie sollten abwägen, ob für Sie die Rendite oder die Sicherheit der Bestattungsvorsorge im Vordergrund steht.
Es ist zu empfehlen, die finanzielle Vorsorge und die Bestattungswünsche, genauer ihre Formulierung, zu trennen. Die Hinterbliebenen bleiben flexibel und können auf neue Lebenssituation wie zum Beispiel einen Wohnortwechsel kurz vor der Bestattung einfacher reagieren.
Lesen Sie in den folgenden Artikeln alles über die verschiedenen Möglichkeiten, finanziell für die Bestattung vorzusorgen (einfach anklicken oder runterscrollen):
Bei Bargeld müssen Sie sicherstellen, dass die Person, die sich nach Ihrem Tod um die Bestattung kümmern soll, dieses auch zuverlässig erhält. Barvermögen des Verstorbenen fällt aber ohne besondere Regelung in den Nachlass. Damit erhält der Erbe die Verfügungsgewalt. Ob der Geldbetrag für die Bestattung genutzt wird, ist damit den Erben überlassen. Was also fehlt, ist die Zweckgebundenheit, die in einer Vorsorgeregelung zu treffen wäre. Auch wird Bargeld nicht verzinst und der Umgang damit ist nur schwer zu kontrollieren. Für die Bestattungsvorsorge erscheint Bargeld deshalb nur wenig zweckmäßig.
Sie hinterlegen den notwendigen Betrag für die Bestattungskosten auf einem Sparbuch oder -konto, bei dem Verwendungszweck und Empfänger festgelegt werden. Die anfallenden Zinsen kommen der Bestattungsvorsorge zugute und dämpfen eventuelle Kostensteigerungen. Wenn Sie allerdings den für die Bestattung notwendigen Betrag auf dem Sparkonto durch laufende Teilbeträge ansparen möchten, dauert das viele Jahre. Falls der Todesfall innerhalb der nächsten Jahre eintritt, sind die Bestattungskosten noch nicht abgedeckt.
Banken bieten für diesen Zweck Sparkonten mit Verfügungserklärungen von Todes wegen an, die erst mit dem Tod des Kontoinhabers gültig werden. Sprechen Sie mit Ihrer Bank oder Sparkasse. Sie wird Ihnen mitteilen, in welcher Art der Geldbetrag am einfachsten angelegt und geschützt werde kann und wie Dritte im Todesfall am schnellsten über das Geld verfügen können. Empfänger des Geldes kann auch ein Bestatter sein. Es besteht die Möglichkeit, bei einem Bestattungsvorsorgevertrag die vereinbarte Summe in Form eines Sparkontos zu seinen Gunsten zu hinterlegen.
Sparkonten sind nicht vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt, wenn Sie dort einmal Unterstützung beantragen sollten. Kosten für ein Pflegeheim im Alter zum Beispiel müssen Sie dann aus dem Ersparten abdecken, bevor das Sozialamt Leistungen gewährt.
Als Beispiel für einen Sperrvermerk oder eine Auflage können Sie sich an folgender Formulierung orientieren:
"Die Spareinlage soll nach meinem Tod ausschließlich an Herrn / Frau _____________ bzw. an einen Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens ________________ unter Vorlage der auf meinen Namen vorliegenden Sterbeurkunde und der Abschlussrechnung des Bestattungsunternehmens ausbezahlt werden.
Vor meinem Tod soll die Auszahlung der Sparsumme oder die Auflösung des Sparbuches nur bei persönlichem Erscheinen meiner Person oder einer von mir schriftlich beauftragten Person unter Nennung eines Kennwortes (separates Schreiben) und des Herrn / der Frau _____________ bzw. eines Mitarbeiters des Bestattungsunternehmens ________________ vorgenommen werden."
Es ist ratsam, noch ein separates Kennwort vereinbart werden, um einen Missbrauch auszuschließen. Dieses Kennwort sollte dementsprechend nicht in der oben genannten Bedingung aufgenommen werden.
Richten Sie sich bei der Formulierung in jedem Fall nach den Empfehlungen Ihrer Bank oder Sparkasse.
Es ist möglich jemandem zum Erben zu bestimmen mit der Auflage, dass diese Person das Erbe nur erhält, wenn sie die Bestattung des verstorbenen Erblassers in der von ihm gewünschten Form veranlasst hat. Die Kosten werden durch das Erbe abgedeckt. Wichtig ist, dass ein Testamentsvollstrecker die Einhaltung der Auflage überwacht.
Ein großer Nachteil an dieser Vorsorgevariante ist, dass die Zahlung des für die Bestattung vorgesehenen Erbteils frühestens einige Wochen nach der Bestattung und der Testamentseröffnung erfolgt, die Kosten jedoch schon früher anfallen.
Lebensversicherungen gehören nicht zum Erbe. Deshalb ist es möglich, den oder die Begünstigten aus der Lebensversicherung für den Fall des eigenen Ablebens frei zu wählen und zu garantieren, dass diese das Geld auch erhalten - unabhängig vom restlichen Erbe. Sie können zu Lebzeiten einen Teilbetrag der Versicherungssumme mit einem widerruflichen oder unwiderruflichen Bezugsrecht versehen. Der bestimmte Anteil am Versicherungsbetrag wird dann im Todesfall an die begünstigte Person ausgezahlt, die damit die Bestattungskosten begleichen kann. Als Kapitallebensversicherung wird die Versicherungssumme bei Erreichen eines bestimmten Alters ausgezahlt (meistens mit 65 Jahren).
Eine Risikolebensversicherung erscheint in jungen Jahren wegen der niedrigen monatlichen Beiträge recht günstig. Aber die Tarife erhöhen sich beim Abschluss mit zunehmendem Alter. Und schon ab dem Alter von 65 Jahren ist in den meisten Fällen ein Abschluss meist nicht mehr möglich.
Von den eingezahlten Beiträgen bleibt nach Ablauf des Versicherungsschutzes mit 60 oder 65 Jahren nichts übrig. Es wird kein Guthaben angehäuft, das eingezahlte Kapital und der Versicherungsschutz verfallen gleichermaßen, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit nicht verstirbt.
Bei einer Sterbegeldversicherung zahlen Sie als Versicherungsnehmer regelmäßige Prämien an die Versicherung. Gerade für Personen, die über kein Vermögen verfügen und mit kleinen Beträgen die Bestattungskosten absichern und die gleichzeitig die notwendige Summe ansparen müssen oder wollen, ist die Sterbegeldversicherung interessant. Der volle Versicherungsschutz besteht oft schon relativ kurzfristig. Bei einer guten Sterbegeldversicherung wird die volle Summe bereits nach einem Jahr Beitragszahlung fällig, wobei vorher im Todesfall schon anteilsmäßig der vorgesehene Betrag ausgezahlt wird. Mit zunehmendem Alter steigen beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung die Tarife, aber auch das Risiko zu sterben.
Im Todesfall wird die vorher festgelegte Summe an den Bezugsberechtigten (gewöhnlich die Person, die die Police und die Sterbeurkunde der Versicherung vorlegt) ausgezahlt. Einen Bezugsberechtigten können Sie auch explizit angeben. Das sollte im Regelfall die Person sein, die dann mit diesem Geld die Bestattung organisieren soll. Im Rahmen eines Vorsorgevertrages mit einem Bestatter kann das auch der Bestatter sein. Überlegen Sie frühzeitig, was mit etwaigen Überschüssen, also der Differenz zwischen den Kosten der Bestattung und der ausbezahlten Versicherungssumme, passieren soll.
Andere Anlageformen versprechen mitunter eine höhere Rendite als Sterbegeldversicherungen. In Einzelfällen zahlen Versicherungsnehmer auch mehr ein, als sie später ausgezahlt bekommen. Die Sterbegeldversicherung dient jedoch in erster Linie nicht zur renditlichen Anlage von Kapital, sondern zur und damit der eigenen Bestattungswünsche. Bei der Sterbegeldversicherung besteht der Schutz vor der Auflösung durch das Sozialamt (gewöhnlich mindestens 3.500 Euro). Die Sterbegeldversicherung erlaubt eine und der Person, die sich um die Bestattung kümmern soll. Neben Zinsen und Überschussbeteiligungen des Versicherers, die die Versicherungssumme erhöhen, fallen wie bei anderen Versicherungen auch Gebühren an.
Da es eine ganze Reihe von Anbietern mit unterschiedlichen Konditionen (zum Beispiel bei der Beitragshöhe und den Leistungen) gibt, ist es wichtig, dass Sie Angebote verschiedener Versicherer prüfen und sich dann entscheiden.
Die folgende Liste zeigt, was eine gute Sterbegeldversicherung ausmacht:
Sterbegeld wahlweise von 1.000 bis 12.500 Euro
Beitritt von 15 bis 80 Jahren
Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung
Keine Wartezeiten, lediglich Staffelung der Leistung in den ersten 12 Monaten
Staffelung entfällt bei Unfalltod
Doppeltes Sterbegeld bei Tod durch Unfall
Befristete Beitragszahlungsdauer, Überzahlungen nur in Ausnahmen
Beitragsbefreiung ab Pflegestufe III
Keine Kopplungsgeschäfte von Sterbegeldversicherungen und Vorsorgeverträgen mit Bestattern, Gärtnern oder Steinmetzen
Sie können zusammen mit dem Vorsorgevertrag die für Ihre Bestattungswünsche notwendige Gesamtsumme beim Bestatter hinterlegen. Die Summe sollte während der Laufzeit verzinst werden. Achten Sie zu Ihrer Sicherheit darauf, dass der Bestatter das Geld unbedingt bei einer Treuhandstelle (mit Gebühren verbunden) hinterlegt. So schließen Sie das Risiko bei einer Insolvenz des Bestatters aus. Ansonsten könnte das im Voraus bezahlte Geld verloren sein.
Das bei einer Treuhandstelle (zum Beispiel die dem Bundesverband der Deutschen Bestatter oder die dem Deutschen Institut für Bestattungskultur angegliederte) angelegte Geld bleibt so lange auf dem Treuhandkonto legen, bis es im Bestattungsfall freigegeben werden wird. Die Auszahlung erfolgt dann in der Regel an das Bestattungsunternehmen. Sie haben Anspruch auf eine Einzahlungsbestätigung und auf jährliche Mitteilungen über die Höhe des Treuhandvermögens einschließlich der Verzinsungen.