In einer Bestattungsverfügung können Sie Ihre detaillierten Wünsche für Ihre eigene Bestattung festhalten und damit deren Umsetzung absichern. Sie richtet sich gewöhnlich an eine Person, die mit der Umsetzung der von Ihnen festgelegten Wünsche betraut wird. Eine solche Bestattungsverfügung sollten Sie handschriftlich verfassen und unterzeichnen. Gesonderte Ausfertigungen können Sie dem zuständigen Pfarramt, der Friedhofsverwaltung und dem zu beauftragenden Bestattungsunternehmen übermitteln.
Eine schriftliche und eindeutig formulierte Bestattungsverfügung ist für Hinterbliebene, Bestatter und genehmigende Behörden in stärkerem Maße bindend als Ihre mündliche Äußerung über die Art und Durchführung der Bestattung. Eine solche Erklärung ist an keine Form gebunden. Sie sollte aber in jedem Fall leserlich geschrieben sein und mit Datum und Unterschrift versehen werden. Aeternitas empfiehlt, eine solche Bestattungsverfügung handschriftlich zu verfassen und zu unterzeichnen - genau wie ein Testament.
Als Hilfe bietet Aeternitas den Leitfaden für den Trauerfall. Mehr dazu finden Sie auf der rechten Seite unter "Publikationen". In diesen Leitfaden können Sie Schritt für Schritt die von Ihnen gewünschten Vorgaben eintragen und Vertrauenspersonen benennen. So vergessen sie nichts.
Sie können in der Bestattungsverfügung zum Beispiel regeln, ob Sie eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen, welchen Sarg Sie möchten, welche Kleidung Sie im Sarg tragen möchten, wie und wo Sie beigesetzt werden möchten, wer benachrichtigt werden soll, was in den Traueranzeigen steht, wie die Trauerfeier abläuft, welcher Pfarrer spricht, ob ein Chor singt, wie der Blumenschmuck aussieht, ob Sie eine insgesamt günstige oder kostspielige Bestattung wünschen usw.
Damit entlasten Sie auch Ihre Angehörigen, die dann wissen, auf welche Art und Weise Sie sich Ihre Bestattung gewünscht haben. Es ist ratsam, festzulegen, wer die Bestattung organisieren und zum Beispiel den Bestatter beauftragen und das Grab erwerben soll. Damit wird Streit unter den Hinterbliebenen vermieden. Wer die Kosten zu tragen hat bzw. wie sie verteilt werden sollen, können Sie ebenfalls erwähnen. Als Vermögensfrage sollte dieser Punkt aber vor allem im Testament behandelt werden.
Bewahren Sie die Bestattungsverfügung separat von einem Testament an einem Ort auf, an dem die Angehörigen die Verfügung nach Ihrem Tod schnell auffinden können. Gesonderte Ausfertigungen können Sie auch dem zuständigen Pfarramt, der Friedhofsverwaltung und dem zu beauftragenden Bestattungsunternehmen übermitteln.
Ein Muster als Vorlage für eine Bestattungsverfügung finden Sie zum Download rechts auf dieser Website.