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>> Unteilbare Totenasche? <<

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    Umbettung als Lösung

    Mitunter entpuppen sich die Bodenverhältnisse auf einem Friedhof nach einigen Jahren als so schlecht, dass die Friedhofsverwaltung keine weitere Bestattung mehr in einem Wahlgrab genehmigen will und Betroffenen ein neues Grab anbietet. Damit wäre eine Bestattung neben dem bereits verstorbenen Ehepartner nicht mehr möglich.

    In diesem Fall ist häufig eine Einigung mit der Friedhofsverwaltung eine Option, um den Leichnam des zuerst verstorbenen Ehepartners in ein neues Wahlgrab umzubetten, das auch Platz für weitere Bestattungen bietet. Die bis dahin für das alte Grab geleisteten Gebühren können anteilsmäßig verrechnet werden.
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