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    Startseite  Rat und Tat - aus der Beratung   Themen  

    Gegen überhöhte Friedhofsgebühren wehren

    Einen offenkundig überhöhten Gebührenbescheid sollten Sie nicht ohne Weiteres akzeptieren. Die zuständige Kirchengemeinde oder Kommune muss Ihnen auf jeden Fall Einsicht in die Gebührensatzung gewähren.

    Fachleute können Ihnen dabei helfen, die für den Laien oft unübersichtlichen Gebührensatzungen zu überprüfen. Sie können Widerspruch einlegen und eventuell sogar Klage erheben.
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