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    Grababdeckungen müssen meist erlaubt werden

    Viele Friedhofsverwaltungen lassen in Ihren Satzungen die - vollständige oder teilweise - Abdeckung des Grabes durch eine Grabplatte nicht zu. Falls man sich nicht dennoch auf eine Ausnahmegenehmigung einigen kann, sind die Chancen für ein juristisches Vorgehen meist gut.

    Mehrere Gerichte haben ein Verbot der Vollabdeckung als grundrechtswidrig eingestuft - zumindest dann, wenn es auf dem Friedhof keinen Bereich mit der Möglichkeit zur Vollabdeckung gibt oder wenn das Verbot nicht durch die speziellen örtlichen Bodenverhältnisse begründet werden kann. Aus rein ästhetischen Gründen dürfen Friedhofsverwaltungen eine Grababdeckung nicht verbieten.
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