Mietverträge enden nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Sie gehen auf die Erben über, die dann wie der Mieter selbst zu Lebzeiten an die geltenden Kündigungsfristen gebunden sind. Bei Ehe- und Lebenspartnern in einer gemeinsamen Wohnung treten diese nach dem Tod des Mieters automatisch in dessen Mietverhältnis ein.