Viele Angehörige wünschen sich eine Aufbewahrung des Verstorbenen bis zur Beisetzung in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus. Die Aufbahrung eines Verstorbenen zuhause ist problemlos für ein bis zwei Tage nach dem Tod möglich, wenn dieser nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat. Eine längere Aufbahrung müssen Sie in der Regel vom örtlichen Ordnungsamt genehmigen lassen. Holen Sie sich wegen der Details und Durchführung Rat beim Bestatter.
Je nach den äußeren Umständen (Temperaturen, Jahreszeit etc.) kann eine Aufbahrung bis zur Beisetzung zulässig sein. Die Höchstdauer für eine Aufbahrung zu Hause ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Der Verstorbene kann dabei - genauso wie in der Leichenhalle - im offenen oder geschlossenen Sarg liegen.
Die Tradition der Hausaufbahrung ist fast in Vergessenheit geraten. Viele kennen sie nur noch aus Filmen oder Büchern. Bis Mitte des letzten Jahrhunderts war sie noch verbreitet. Verwandte und Freunde nahmen zuhause Abschied anstatt in einer Leichenhalle. Analog dazu wurden Verstorbene auch meist von der eigenen Familie versorgt, d.h. gewaschen und angekleidet. Heute hilft meist der Bestatter.