Die Bestatterrechnung enthält Kosten, die beim Bestatter selbst anfallen. Das sind zum Beispiel Kosten für den Transport, den Sarg oder den Verwaltungsaufwand. Hier rechnet er mit dem Kunden direkt ab.
Bestatterrechnungen enthalten aber auch so genannte durchgereichte Kosten, wie zum Beispiel die Kosten für den Steinmetz oder die Friedhofsgebühren. Es ist auch üblich, dass der Bestatter den Blumenschmuck für Trauerfeier und Grab organisiert. Hier reicht er die Kosten, die ihm der Friedhofsgärtner oder Florist berechnet, an den Kunden durch. Die gesonderten Rechnungen von Fremdleistungen muss der Bestatter Ihnen auf Wunsch vorlegen.
Provisionszahlungen sind hier nicht unüblich, weshalb sie möglicherweise Geld sparen, wenn Sie sich selbst darum kümmern. Eigenleistung hilft sparen.
Weitere Informationen über detaillierte Kosten für einen Bestatter erhalten Sie auf dieser Website im Kostenüberblick im Bereich Kosten und Vorsorge.