Als Angehöriger dürfen Sie auch bei einem Todesfall in eine Einrichtung wie einem Alten, bzw. Pflegeheim oder einem Krankenhaus den Bestatter frei wählen. Zwar kann die Einrichtung, wenn Sie nicht in angemessener Zeit erreichbar sind, die Abholung des Verstorbenen veranlassen und einen Bestatter seiner Wahl damit beauftragen. Aber welcher Bestatter alle weiteren Leistungen erbringt, dass entscheiden Sie.
Es empfiehlt sich, solche Fragen mit den Betreibern der entsprechenden Einrichtung im Vorfeld zu klären. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber "Sterbefälle in Einrichtungen und die Wahl des Bestatters", den Sie sich auf der rechten Seite dieser Website runterladen können.