AETERNITAS e.V. - Verbraucherinitiative Bestattungskultur

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Leichenwagen

In der Regel erfolgt der Transport eines Leichnams mit einem Leichenwagen, der speziell zur Leichenbeförderung eingerichtet ist. So ist beispielsweise vorgesehen, dass der Laderaum umschlossen, verschließbar und vom Fahrerraum getrennt sein muss. Der Boden des Laderaums muss so beschaffen sein, dass aus einem Sarg austretende Flüssigkeit nicht ins Freie gelangen kann. Außerdem muss der Laderaum einschließlich aller Einbauten abwaschbar und für eine Desinfektion geeignet sein. Der Sarg muss so befestigt werden können, dass er sich während der Fahrt nicht verschiebt. In einigen Bundesländern ist deshalb grundsätzlich ein Leichenwagen vorgeschrieben.

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