Für den Transport des Leichnams innerhalb des Gemeindegebiets sind in der Regel keine besonderen Papiere erforderlich. Lediglich die Sterbeurkunde muss mitgeführt werden.
Führt der Transport des Leichnams über die Grenzen des Bundeslandes, in dem der Verstorbene aufgefunden wurde, ist ein Leichenpass mitzuführen - wenn das Bestimmungsland durch Gesetz oder Verordnung entsprechendes vorschreibt. Ein Leichenpass ist immer erforderlich, wenn der Transport des Leichnams mit der Bahn erfolgt oder in das Ausland führt. Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Bei der Ausstellung des Leichenpasses ist sicherzustellen, dass vom medizinischen Standpunkt aus keine Bedenken gegen die Beförderung bestehen und dass der Leichnam gemäß den geltenden Bestimmungen transportiert wird.