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    • Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt (Sterbeort und nicht Wohnort!) in siebenfacher Ausfertigung ausstellen lassen. Für die Antragstellung brauchen Sie Personalausweis, Geburtsurkunde, Totenschein und Familienstammbuch des Verstorbenen, bzw. Scheidungs- oder Sterbeurkunde des Ehegatten.
    • Als Erbe den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Testament eröffnen lassen, evtl. Notar einschalten.
    • Finanzamt innerhalb von drei Monaten über die Erbschaft informieren. (Antrag auf vorzeitigen Lohnsteuerjahresausgleich).
    • Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden.
    • Kunden benachrichtigen.



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     Leitfaden Abschied Krankenhaus
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