Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt (Sterbeort und nicht Wohnort!) in siebenfacher Ausfertigung ausstellen lassen. Für die Antragstellung brauchen Sie Personalausweis, Geburtsurkunde, Totenschein und Familienstammbuch des Verstorbenen, bzw. Scheidungs- oder Sterbeurkunde des Ehegatten.
Als Erbe den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Testament eröffnen lassen, evtl. Notar einschalten.
Finanzamt innerhalb von drei Monaten über die Erbschaft informieren. (Antrag auf vorzeitigen Lohnsteuerjahresausgleich).