Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse und ggf. mit der Berufsorganisation.
Abrechnung mit den Lebensversicherungen, bzw. Sterbekassen.
Meldung des Todes beim Rentenservice der Deutschen Post AG (per Brief oder bei Post-Filiale).
Antrag auf Rentenvorschuss für Witwen/Witwer beim Rentenservice der Deutschen Post AG (dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Rente) innerhalb eines Monats.
Antrag auf Witwen-/Witwerrente beim Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung) oder Versicherungsamt der Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Bei Beamtenversorgung: Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst.
Haftpflicht-, Hausrat- und Krankenversicherung kündigen oder auf den Namen des hinterbliebenen Ehepartners umschreiben.
Die Neuversicherung von Familienangehörigen bei der Krankenversicherung regeln.