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>> Unteilbare Totenasche? <<

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    Arzt/Totenschein

    Verständigen Sie einen Arzt, nach Möglichkeit den jeweiligen Hausarzt oder aber den Dienst habenden Arzt. Dieser stellt den Totenschein aus. Bei einem Todesfall in einem Heim oder Krankenhaus wird sich die Verwaltung darum kümmern.

    Der Arzt beurkundet mit dem Totenschein den Tod eines Menschen. Nach gründlicher Untersuchung des Verstorbenen werden die Personalien und Zeitpunkt und Ort des Todes festgehalten. Dazu vermerkt der Arzt - wenn möglich - eine Todesursache und die Todesart, also ob es sich um einen natürlichen oder unnatürlichen Tod handelt. Für den Totenschein werden Gebühren fällig, die sich nach der Gebührenordnung für Ärzte richten. Die Rechnung erhalten Sie vom Arzt direkt oder über den Bestatter.

    Mit dem Totenschein beantragen Sie die beim Standesamt die Sterbeurkunde, möglichst in fünffacher Ausführung. Die Sterbeurkunde ist zum Beispiel wichtig für die Friedhofsverwaltung bei der Wahl des Grabes oder für die Testamentseröffnung. Mehr dazu unter dem Punkt Sterbeurkunde.


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