| Unteilbare Totenasche? | 29.11.2011 | |||||
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Liebe Leserinnen und Leser, haben Sie schon mal von Miniatururnen oder Asche-Amuletten gehört? Viele Menschen suchen nach Erinnerungszeichen, die sie bei sich zuhause aufbewahren oder immer bei sich tragen können. Sie wünschen eine Ergänzung zum öffentlichen Grab auf dem Friedhof. Die komplette Asche Verstorbener zuhause aufzubewahren ist weiterhin verboten - es gilt in Deutschland die Friedhofspflicht. Dennoch ist es in vielen Krematorien möglich, einen kleinen Teil der Asche in ein Amulett als Schmuckstück oder in eine Miniatururne für zuhause abfüllen zu lassen. Die Rechtslage ist hierbei umstritten - manche Fachleute sehen einen Verstoß gegen die Friedhofspflicht. In der Praxis wird diese Handhabe aber häufig geduldet. Für viele Hinterbliebene bieten solche Amulette oder Miniatururnen ein wichtiges Stück Erinnerung an ihre Verstorbenen. Es gibt aber auch mahnende Stimmen, die darauf hinweisen, dass der Abschied erschwert werden könnte. Dennoch: Ich bin der Meinung, wir sollten diese zusätzliche Art der Erinnerung nicht verbauen, schließlich hat jeder Mensch auch bei der Erinnerung seine individuellen Bedürfnisse nach Nähe.
Sollte es durchweg erlaubt sein, Teile der Asche Verstorbener für die private Erinnerung abzufüllen?:
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