Erbrechtsfragen

Zum Beispiel durch Schenkungen zu Lebzeiten an die späteren Erben können die Freibeträge und Vergünstigungen, welche bei der Erbschaftssteuer gelten, alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden. Wenn also klar ist, wer einmal der Erbe sein soll, kann es sich empfehlen, das Vermögen durch regelmäßige Schenkungen schon zu Lebzeiten umzuverteilen und so den Nachlass ausreichend gering zu halten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Freibeträge für Ehegatten 500.000 Euro und für Kinder 400.000 Euro betragen (Stand 2017). Bei Nachlässen mit geringerem Wert sind solche Schenkungen also nicht nötig. Insbesondere bei höheren Vermögen kann eine Beratung mit einem Steuerberater sinnvoll sein.

Ein Testamentsvollstrecker setzt die Anordnungen und den letzten Willen aus dem Testament um. Er kann unmittelbar im Testament benannt werden oder es wird eine Person im Testament bestimmt, die den Testamentsvollstrecker auswählt. Es ist auch möglich dem Gericht testamentarisch die Auswahl eines Testamentsvollstreckers zu überlassen. Ohne Erwähnung im Testament wird kein Testamentsvollstrecker eingesetzt.

Durch Benennung der betreffenden Person und ihrer Aufgaben im Testament. Es empfiehlt sich, die Person vorher zu informieren, einen Ersatzvollstrecker zu benennen und auch eine Vergütung für dessen Tätigkeit im Testament festzuschreiben.

Eine vollständige Enterbung eines gesetzlichen Erben ist durch eine entsprechende Regelung in einer letztwilligen Verfügung (insbesondere Testament) möglich. Allerdings kann für Pflichtteilsberechtigte (zum Beispiel Ehepartner oder Kinder) der Anspruch auf den Pflichtteil (Siehe “Was ist ein Pflichtteil“) nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Weitere Informationen finden Sie auch in den zahlreichen Broschüren, Ratgebern, Rechtsübersichten und -gutachten im Download-Bereich oder bei den Aeternitas-Publikationen.

Zu allen Fragen rund um das Thema Erbschaft empfehlen wir insbesondere unseren "Ratgeber Todesfall und Nachlass - Vorsorgen für Erbschaft und Bestattung", erhältlich bei den Aeternitas-Publikationen.