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Königswinter, Städtische Friedhöfe
Auszug aus der aktuellen Friedhofsordnung (Stand Oktober 2019), § 8b (Eingeäscherte Tiere als Grabbeigabe):
"Wahlgrabstätten für die Bestattung von Mensch und Tier sind Grabstätten, die sich in einer gesondert ausgewiesenen Fläche auf dem Friedhof Stieldorf und dem Waldfriedhof befinden."
Weitere Informationen bietet die Friedhofsverwaltung der Stadt Königswinter:
Friedhofsverwaltung Königswinter
Drachenfelsstraße 9-11
53639 Königswinter
Telefon: 02244 - 889-194
Fax.-Nr.: 02244 - 889-101
E-Mail: birgit.huels-duex@koenigswinter.de
Internet: https://www.koenigswinter.de/de/friedhofsverwaltung-.html
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