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Viersen, Städtische Friedhöfe
Auszug aus der Friedhofsatzung von Viersen (§ 30):
"Heimtiere dürfen in kremierter Form einem bestatteten Verstorbenen als Grabbeigabe in derselben Grabstätte beigegeben werden. Dies gilt nicht für Kolumbarien, Grabkeller, Urnengemeinschaftsgräber, Stelen in Urnengärten und Grabfelder für Tot- und Fehlgeburten. Für die Beigabe ist eine verrottbare Urne zu benutzen. Die Beifügung der Grabbeigabe erfolgt nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bestattungsvorgang und ausschließlich durch die Stadt. [...] Gedenktafeln oder sonstige Hinweise auf das beigefügte Heimtier sind auf den Gräbern unzulässig."
Weitere Informationen bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Viersen:
Städtische Friedhöfe Viersen
Hoserkirchweg 45
41747 Viersen
Telefon: 02162 - 10 30 450
E-Mail: friedhofsangelegenheiten@viersen.de
Internet: https://www.viersen.de/de/inhalt/friedhoefe-im-stadtgebiet-viersen
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