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Das wollen die Bürger: Thema Friedhofszwang
Alle deutschen Bundesländer schreiben in ihren Bestattungsgesetzen den Friedhofszwang vor:
Särge und Urnen müssen auf Friedhöfen beigesetzt werden. Als erlaubte Ausnahmen davon
gelten nur die Seebestattung (von Urnen) auf dem Meer und Beisetzungen in speziell
ausgewiesenen Bestattungswäldern, bei denen es sich aber rechtlich ebenso um Friedhöfe
handelt. Bis auf ganz wenige Einzelfälle werden Beisetzungen auf privatem Grund nicht gestattet,
Urnen dürfen von den Hinterbliebenen nicht mit nach Hause genommen werden. Fast alle
europäischen Länder sind in dieser Hinsicht liberaler - ein Friedhofszwang besteht dort nicht.
Mancher Deutsche ergreift selbst die Initiative und lässt sich im Ausland die Urne aushändigen.
Eine Umfrage aus dem Jahr 2010 zeigt, dass die Mehrheit der Bundesbürger den
Friedhofszwang für Urnen für veraltet hält (58 Prozent). Die Bestattungsgesetze berücksichtigen
diese Meinung bisher jedoch nicht. Doch schon im Jahr 2001 zeigte sich, dass die Mehrheit der
Bundesbürger eine eher entspannte Sicht auf das Thema "Urne zuhause" hatte: 56 Prozent
hatten kein ungutes Gefühl bei dem Gedanken, der Nachbar könnte die Urne eines Verstorbenen
zuhause im Wohnzimmer oder im Garten aufbewahren. Eine sehr knappe Mehrheit von 53
Prozent sprach sich aber dagegen aus, die Urne zuhause aufzubewahren. Insgesamt zeigt sich,
dass schon seit zehn Jahren ungefähr die Hälfte der Bundesbürger - mal etwas mehr, mal etwas
weniger, je nach konkreter Fragestellung - den Friedhofszwang für Urnen ablehnt bzw. nicht für
notwendig hält.
In diesem Themenbereich (siehe PDF zum Download) finden folgende Graphiken:
- Einstellung zum Friedhofszwang (2010)
- Urnenbestattung beim Nachbarn (2001)
- Beisetzung Urne im eigenen Garten (2003)
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