
In dieser Rubrik finden Sie Beispielfälle aus unserer Beratung. Jeder einzelne Fall, der an uns herangetragen wird, ist anders, aber
vieles wiederholt sich. Die hier geschilderten Fälle stehen für die typischen Probleme, die bei Bestattungen entstehen können.
Die Namen der Betroffenen werden natürlich nicht genannt.
Wenn Sie selbst Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an unter 0 22 44 / 92 53 7 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@aeternitas.de. Ein Tipp vorab: Wenden Sie sich bei Problemen frühzeitig an
Aeternitas. Je eher, desto größer sind die Erfolgsaussichten!
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Um mehr zu den einzelnen Fällen zu erfahren, klicken Sie einfach auf den jeweiligen Link:
Seebestattung mit Partner nur auf Umwegen
Bestatter dürfen nicht immer einen Vorschuss verlangen
Traueranzeigen sind keine Pflicht
Bei Sozialbestattung keine günstige Feuerbestattung vorgeschrieben
Historisches Grabmal auf einem Friedhof nutzen
Bestatterausbildung ist keine Pflicht
Bestattung ohne Bestatter
Zweite Leichenschau vor der Einäscherung
Nutzungsberechtigte müssen für das Abräumen des Grabes bezahlen
Beisetzung in einer Gruft möglich
Beisetzung im eigenen Garten in Bremen nur für Bremer Bürger
Trauerhalle bezahlen, obwohl nicht genutzt
Wochenendzuschläge von Bestattern sind häufig rechtens
Anschließende Seebestattung nach Ablauf der Ruhefrist möglich
Geld für Vorsorgeverträge bei Treuhandhandstellen hinterlegen
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