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Rat und Tat - aus der Beratung
In dieser Rubrik finden Sie Beispielfälle aus unserer Beratung. Jeder einzelne Fall, der an uns herangetragen wird, ist anders, aber
vieles wiederholt sich. Die hier geschilderten Fälle stehen für die typischen Probleme, die bei Bestattungen entstehen können.
Die Namen der Betroffenen werden natürlich nicht genannt.
Wenn Sie selbst Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an unter 0 22 44 / 92 53 7 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@aeternitas.de. Ein Tipp vorab: Wenden Sie sich bei Problemen frühzeitig an
Aeternitas. Je eher, desto größer sind die Erfolgsaussichten!
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Um mehr zu den einzelnen Fällen zu erfahren, klicken Sie einfach auf den jeweiligen Link:
Sozialhilfeempfänger müssen ihre Bestattungsvorsorge meist nicht auflösen
Für Haustiere gibt es eigene Krematorien
Verstorbene kann man sich meistens vor der Bestattung noch einmal ansehen
Grabsteine kann man wiederverwenden
Zeitlicher Rahmen bei Trauerfeiern mitunter vorgegeben
Auch digitale Daten werden vererbt
Verstorbene müssen meist nach 36 Stunden gekühlt werden
Blumenschmuck auch bei Sozialbestattungen
Seebestattung mit Partner nur auf Umwegen
Bestatter dürfen nicht immer einen Vorschuss verlangen
Traueranzeigen sind keine Pflicht
Bei Sozialbestattung keine günstige Feuerbestattung vorgeschrieben
Historisches Grabmal auf einem Friedhof nutzen
Bestatterausbildung ist keine Pflicht
Bestattung ohne Bestatter
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