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Rat und Tat - aus der Beratung
In dieser Rubrik finden Sie Beispielfälle aus unserer Beratung. Jeder einzelne Fall, der an uns herangetragen wird, ist anders, aber
vieles wiederholt sich. Die hier geschilderten Fälle stehen für die typischen Probleme, die bei Bestattungen entstehen können.
Die Namen der Betroffenen werden natürlich nicht genannt.
Wenn Sie selbst Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an unter 0 22 44 / 92 53 7 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@aeternitas.de. Ein Tipp vorab: Wenden Sie sich bei Problemen frühzeitig an
Aeternitas. Je eher, desto größer sind die Erfolgsaussichten!
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Um mehr zu den einzelnen Fällen zu erfahren, klicken Sie einfach auf den jeweiligen Link:
Bei der Einäscherung die eigene Kleidung tragen
Grababdeckungen müssen meist erlaubt werden
Die Trauerrede selbst halten
Gegen überhöhte Friedhofsgebühren wehren
Totgeborene Kinder dürfen bestattet werden
Kremation im Ausland ist erlaubt
Den Sarg selbst bauen
Grabstein trotz Seebestattung
Rechnung wegen zu teurer Überführung kürzen
Umbettung als Lösung
Erfolgreiche Klage gegen Friedhofsgebühren
Erben tragen die Bestattungskosten
Grab als Teil der Bestattungsvorsorge vor Sozialamt geschützt
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