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Gesetzentwurf im Saarland beraten
Aeternitas-Rechtsreferent Christoph Keldenich vertrat in der Anhörung die Position der Angehörigen. Wesentlicher Kritikpunkt am Gesetzentwurf war die Ausweitung der Bestattungspflicht auf weitere Personenkreise.
Trotzdem der zunächst vorgelegte Anhörungsentwurf zu Beginn des Jahres unter anderem auf die Stellungnahme von Aeternitas hin insgesamt zum Positiven geändert worden war, stieß die geplante Einführung der Bestattungspflicht für Stiefkinder, "sonstige Sorgeberechtigte" und sonstige Verwandte bis zum 3. Grade einhellig auf die Kritik der anwesenden Fachleute.
Ob der Gesetzentwurf daher dem Landtagsplenum wie geplant in der derzeitigen Fassung vorgelegt und unverändert beschlossen wird, ist nun fraglich.