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Berlin: Pauschale für Bestatter bei Sozialbestattungen deutlich erhöht
Für Bestattungsunternehmen wird bei der Berechnung des Bedarfs für notwendige Leistungen der Bestattung nun von einem Pauschalbetrag in Höhe von 1.570 Euro (bzw. ggf. niedrigeren tatsächlichen Kosten) ausgegangen. Bisher lag dieser Betrag bei nur 750 Euro. Mit dieser Pauschale sind die Leistungen der Bestattungsunternehmen abgedeckt.
Übersteigen die Kosten des Bestattungsunternehmens diese Pauschale, können im Einzelfall auch die Kosten für weitere Leistungen übernommen werden, soweit diese erforderlich sind. Dies bemisst sich daran, ob die weiteren Leistungen nachweisbar außerhalb der von den Behörden im Rundschreiben aufgezählten Positionen notwendig zu erbringen waren und für die leistungsberechtigte Person eine unzumutbare Belastung darstellen würden.
(Quelle: Rundschreiben Soz Nr. 04/2021 - Bestattungskosten nach § 74 SGB XII)