Saarland plant Reform des Bestattungsgesetzes

Kaum Verbesserungen für die Bürger

Justitia-Statue mit verbundenen Augen und Waage in der Hand

Im Saarland soll das geltende Bestattungsgesetz überarbeitet werden. Der aktuelle Entwurf wird heute im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie besprochen. Verschiedene Verbände und Interessengruppen sind - wie auch Aeternitas - im Vorfeld aufgefordert worden, schriftliche Stellungnahmen abzugeben, und haben heute die Gelegenheit, ihre Argumente mündlich vorzutragen. Die Standpunkte von Aeternitas vertritt dort der Aeternitas-Rechtsreferent, Rechtsanwalt Torsten Schmitt.

Zusammenfassend ist der vorliegende Gesetzesentwurf aus Sicht von Aeternitas als mutlos und wenig bürgerfreundlich einzuschätzen. Zu begrüßen ist zwar zum Beispiel die Regelung zum Umgang mit Totgeburten, Fehlgeburten und Leibesfrüchten aus Schwangerschaftsabbrüchen, die sowohl den Bürgern entgegen kommt als auch die postmortale Würde der verstorbenen Kinder anerkennt. Insgesamt ist es allerdings bedauerlich, dass der Entwurf nicht auf die Bedürfnisse vieler Bürger und aktuelle Entwicklungen im Bestattungswesen eingeht. Die Menschen werden weiterhin an vielen Stellen in unnötiger Weise bevormundet bzw. in ihren Rechten beschränkt.

Dies zeigt sich insbesondere am Beispiel des Friedhofszwangs, der weiterhin Bestand haben soll. Doch warum sollte mit dem Tod das Recht enden, selbst zu entscheiden, ob man (dann am Grab) besucht werden möchte? Darüber hinaus gibt es keinen Beleg, dass jeder Mensch einen "öffentlich zugänglichen" Ort zum Trauern bräuchte. Trauer ist individuell und lässt sich nicht in ein Schema pressen. Weshalb sollte weiterhin der Wunsch nach einer Beisetzung im eigenen Garten oder der freien Natur verwehrt bleiben? Viele andere europäische Staaten und in Deutschland das Beispiel Bremen zeigen, dass eine entsprechende Zulassung problemlos möglich ist. Und nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von Aeternitas hatten bereits von einigen Jahren (2016) 83 Prozent der Bundesbürger kein Problem damit, wenn die Nachbarn eine Urne zu Hause aufbewahren würden (Umfrage von 2016).

Besonders kritisch zu betrachten ist auch, dass es den Saarländern verwehrt bleibt, die Urne mit der Asche eines verstorbenen Angehörigen selbst (vom Krematorium) zum Ort der Beisetzung zu transportieren. Den Mitarbeitern von Paketdiensten hingegen wird dies zugetraut. Immerhin die Hälfte der Bundesländer hat mittlerweile erkannt, dass nichts dagegen spricht, Hinterbliebenen selbst diesen letzten Dienst am Verstorbenen zu gestatten.

Keine Fortschritte gibt es darüber hinaus bei der Erleichterung von Umbettungen, was angesichts einer zunehmend mobileren Gesellschaft unbedingt angebracht wäre. So wird es weiterhin vielen Menschen, zum Beispiel nach einem Umzug, kaum noch möglich sein, das Grab ihrer engsten Angehörigen zu besuchen. Auch hier belegt eine repräsentative Umfrage, dass eine deutliche Mehrheit eine weniger strikte Genehmigungspraxis bei Umbettungen befürwortet (Umfrage von 2019).

Leider auch nicht vorgesehen ist die Legalisierung der Entnahme eines (geringfügigen) Teils der Totenasche, wie sie heute schon häufig praktiziert wird - entweder unter dem Mantel der Verschwiegenheit oder auf dem Umweg über das Ausland. Nicht wenige Menschen haben zum Beispiel das Bedürfnis, einen kleinen Teil der Asche Verstorbener in einem Amulett bei sich zu tragen oder zuhause aufzubewahren. Dass der Großteil der Bundesbürger (71 Prozent) hiermit kein Problem hätte, wird ebenso mit den Ergebnissen einer repräsentativen Befragung belegt (Umfrage von 2019).

Die vollständige Stellungnahme des Vereins Aeternitas finden Sie auch hier auf dieser Webseite zum Download.