Bestattungspflicht

Unter der Bestattungspflicht wird die Pflicht verstanden, nach dem Tod eines Menschen für dessen ordnungsgemäße, d.h. den jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen entsprechend, Bestattung zu sorgen. In Deutschland besteht Bestattungspflicht, sie ist in den Bestattungsgesetzen und -verordnungen der Bundesländer geregelt. Es handelt sich damit um eine öffentlich-rechtliche Pflicht, die dem Ordnungsrecht zuzuordnen ist. Eine möglicherweise eingegangene zivilrechtliche Verpflichtung oder auch eine moralische Verpflichtung werden gewöhnlich nicht mit dem Begriff der Bestattungspflicht verbunden.

Es ist in Deutschland nur vorgeschrieben, dass eine Leiche zu bestatten ist. Die Art und Weise der Bestattung ist vom Grundsatz her nicht vorgegeben. Hierfür stehen in allen Bundesländern die Erdbestattung und die Feuerbestattung zu Auswahl. Die Bestattungspflicht ist in landesrechtlich festgelegten Fristen zu erfüllen.

Mit der Bestattungspflicht im engeren Sinne sind eine Reihe von weiteren Verpflichtungen verbunden. So ist etwa gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Leichenschau stattzufinden hat, eine Todesbescheinigung auszustellen ist und eine Anzeige des Todes beim Standesamt erfolgen muss.

Bestattungspflichtig sind nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer die nächsten Angehörigen der oder des Verstorbenen. Bis auf einige Ausnahmen sehen die einzelnen Bundesländer an den ersten Positionen übereinstimmend die folgende Rangfolge vor:

  • Ehegattin oder Ehegatte,
  • eingetragene(r) Lebenspartner(in),
  • (volljährige) Kinder,
  • Eltern.

Hiervon wird zum Beispiel in Hessen (alle Bestattungspflichtigen werden hier als gleichrangig angesehen) und in Niedersachsen (die Enkel werden noch vor den Eltern genannt) abgewichen . An verschiedenen Positionen sind überall (außer in Bremen) ebenfalls bestattungspflichtig: Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder. Sind die vorher genannten Personen vorhanden, schließt das die Bestattungspflicht für die später Genannten üblicherweise aus (wie bereits erwähnt wird dies für die hessische Vorschrift abweichend beurteilt).