Ordentliche Mitgliedschaft (Privatperson)

Ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht auf unserer Mitgliederversammlung und können als Mitgliedervertreter/in gewählt werden. So haben Sie die Möglichkeit, die Schwerpunkte der Arbeit von Aeternitas mitzugestalten.

Diese Form der Mitgliedschaft ist ausschließlich Privatpersonen vorbehalten. Aeternitas ist auf seine Unabhängigkeit und Überparteilichkeit bedacht. Wirtschaftlich oder beruflich interessierte Unternehmen oder sonstige gewerblich mit dem Thema befasste Organisationen können nur eine außerordentliche Mitgliedschaft bei Aeternitas beantragen. Sollte Aeternitas von einer "versteckten" ordentlichen Mitgliedschaft eines außerordentlichen Mitglieds Kenntnis erlangen, so ist Aeternitas zur sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt.

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