Digitaler Nachlass

Zum sogenannten digitalen Nachlass zählt die Gesamtheit der Daten, die eine Person mit Hilfe elektronischer Medien generiert bzw. gespeichert hat und die nach ihrem Tod weiter vorhanden sind. In der Regel fällt dieser digitale Nachlass den Erben zu.
Dies betrifft zum einen das Internet, also vor allem E-Mail-Accounts, soziale Netzwerke, Chats/Messengerdienste, Foren, Homepages, Kauf- und Verkaufsportale, Streamingangebote, Telekommunikationsanbieter, Cloud-Dienste, Bezahlsysteme und Banken. Zum anderen fallen darunter auch Daten, die auf heimischen/mobilen Rechnern, Smartphones, Tablets, Digitalkameras und sonstigen Datenträgern wie zum Beispiel Speichersticks o.ä. ("lokal" gespeichert) vorhanden sind.
Kontakte bei sozialen Medien oder im E-Mail-Adressverzeichnis können übrigens auch Hinweise darauf geben, wer vom Tod eines Menschen informiert werden sollte. Dabei sollte auch das Smartphone/Handy betrachtet werden. Viele Kontakte ergeben sich neben dem Telefonbuch auch über Smartphone-Dienste wie etwa die verschiedenen Messengerdienste.
Rechtzeitig Gedanken machen
Da ein großer Teil dieser Daten durch Passwörter geschützt ist, sollte man rechtzeitig darüber nachdenken, zu welchen Daten die Angehörigen bzw. Erben nach dem eigenen Tod Zugang benötigen. Dies kann im Rahmen der Bestattungsvorsorge geregelt werden.
An erster Stelle ist hier an E-Mail-Konten sowie Zugangspasswörter für Computer und Smartphone zu denken. Wer Zugang zu den E-Mail-Konten hat, erhält dort meist auch Informationen zu anderen mit Passwörtern geschützten Portalen/Diensten und geschäftlichen Aktivitäten. Außerdem lässt sich sehr häufig mit Hilfe des E-Mail-Zugangs für andere Portale ein neues Passwort generieren.
Im Idealfall bekommen die Erben darüber hinaus eine Liste mit allen übrigen wichtigen Benutzernamen und Passwörtern ausgehändigt. Hilfreich kann es darüber hinaus sein, wenn nicht nur eine Auflistung der Accounts mit Kennwörtern und Benutzernamen hinterlegt ist, sondern auch detaillierter beschrieben wird, was mit welchem Account geschehen soll bzw. wo besonders wichtige Daten vorhanden sind. In der Realität ist dies jedoch selten der Fall.
Vorgehen bei fehlender Vorsorge
Falls Zugangsdaten allerdings nicht auffindbar sind, gibt es verschiedene, nicht immer Erfolg versprechende Wege, um den digitalen Nachlass zu sichten.
Eventuell kann ohne ein Passwort auf Computer bzw. Smartphone, Tablet o.ä. zugegriffen werden. Möglicherweise ist dort ein E-Mail-Programm installiert, welches sich ebenso ohne Passwort öffnen lässt. Sollten die entsprechenden Geräte passwortgeschützt sein, kann das Passwort mitunter herausgefunden werden, im Zweifelsfall benötigt man dazu professionelle Hilfe.
Hat man zumindest Zugang zu gespeicherten E-Mails, können diese nach Nachrichten durchsucht werden, die auf möglicherweise wichtige Accounts, Verträge etc. hinweisen. Dazu reichen üblicherweise die E-Mails des letzten Jahres aus. Mögliche Online-Vertragspartner können zum Teil auch mithilfe der Kontoauszüge ermittelt werden, die ohnehin nach einem Todesfall durchgesehen werden sollten.
Rechtliche Hürden
Gelangt man selbst nicht an die E-Mails bzw. weitere Nutzerdaten der Verstorbenen, kann mit Hilfe eines Erbscheins der Zugang beantragt werden. Leider wird jedoch auch den nachweislichen Erben oft nicht ohne Weiteres der Zugang zum Beispiel zu sozialen Netzwerken oder anderen Accounts gewährt, da aus Betreibersicht Persönlichkeitsrechte betroffen werden könnten. Es bleiben dann manchmal nur Möglichkeiten wie zum Beispiel das Versetzen einer Seite in einen Gedenkzustand (zum Beispiel bei Facebook möglich), die komplette Löschung oder der Rechtsweg.
Hier kann jedoch nach aktueller Rechtslage für den jeweiligen Einzelfall nicht mit absoluter Sicherheit gesagt werden kann, ob den Erben der Zugang gewährt werden muss. Jedenfalls soweit finanzielle Interessen betroffen sind, sollte der Anspruch aber bestehen. Lediglich die praktische Umsetzung kann kompliziert sein, da eventuell ein Erbschein und eine Sterbeurkunde (mitunter sogar in fremder Sprache) und möglicherweise noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Lösungen aus der Praxis
Seit einigen Jahren bieten verschiedene Unternehmen Hilfe bei der Sichtung des digitalen Nachlasses an. Hinterbliebene können diese Firmen mit der entsprechenden Recherche beauftragen. Zum Beispiel werden dann die jeweiligen Geräte des Verstorbenen nach digitalen Spuren durchsucht oder es wird eine umfassende Liste an Online-Portalen nach möglichen Nutzerkonten und Profilen der betreffenden Person abgefragt. Informationen dazu - auch zu den Kosten - halten häufig die Bestattungsunternehmen bereit. Zu bedenken ist dabei, dass digitale Nachlass-Daten sehr persönliche Inhalte der Verstorbenen preisgeben könnten. Daher gilt es zu überlegen, ob man Außenstehenden Zugriff auf diese Daten erlaubt. Auch ist es nicht sicher, ob die Daten nicht etwa die eine oder andere unangenehme Überraschung für die Hinterbliebenen bereithält, wie etwa die Mitgliedschaft des verstorbenen Partners in Partnertauschbörsen. Das sollte man sich im Vorfeld einer Recherche in jedem Fall klarmachen.
IPhone-User können übrigens ab der iOS-Version 15.2 (Stand Dezember 2021) zum Beispiel auch einen "Nachlasskontakt" für den Fall des Todes einrichten (auch wenn es wohl einfacher wäre, mit seinem Ehepartner/seinen Kindern/Person des Vertrauens die Geräte-PIN und das Passwort schon zu Lebzeiten mitzuteilen oder an einer sichereren Stelle zu verwahren). So geht es: Einstellungen —> Passwort & Sicherheit —> Nachlasskontakt —> Nachlasskontakt hinzufügen. Unter anderem auch bei Facebook ist es möglich, einen „Nachlasskontakt“ einzurichten. Einige Unternehmen wie etwa Google geben ihren Nutzern die Möglichkeit, zu Lebzeiten eine Art "Inaktivitätsmanager" anzulegen. Sollten über eine bestimmte Dauer keine Aktivitäten auf dem eigenen Benutzerkonto zu erkennen sein, so wird dann das Konto automatisch durch den Anbieter gelöscht.
Weitere Informationen zum Thema finden sich zum Beispiel bei www.digital-danach.de, dem unabhängigen Infoportal zu Tod und Trauer im Netz. Auch die Stiftung Warentest hat sich ausführlich diesem Thema gewidmet: https://www.test.de/Digitaler-Nachlass-So-koennen-Erben-Onlinekonten-aufloesen-4817679-0/
Weitere Informationen finden Sie auch in den zahlreichen Broschüren, Ratgebern, Rechtsübersichten und -gutachten im Download-Bereich oder bei den Aeternitas-Publikationen.