Was festlegen?

Die Bestattungsvorsorge kann sich auf wenige grundlegende Fragen beschränken, aber auch bis ins Detail festlegen, wie die Bestattung ablaufen soll. Davon hängt ab, wie umfassend die Wünsche ausformuliert werden und wie viel Spielraum für Entscheidungen der Hinterbliebenen bleibt.

Aeternitas empfiehlt, im Vorfeld mit denen zu sprechen, die später für die Bestattung verantwortlich sein werden bzw. mit den Entscheidungen zur Bestattungsvorsorge leben müssen. Nicht selten zeigt sich, dass die Vorstellungen nicht immer die gleichen sind, im Austausch untereinander aber tragfähige, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen gefunden werden können.

Im Folgenden finden Sie ein paar Beispiele für Bereiche, in denen sich im Rahmen der Bestattungsvorsorge bestimmte Wünsche festlegen lassen. Um detaillierter zu betrachten, welche Vielzahl an Möglichkeiten sich im Rahmen einer Bestattung ergeben und was Sie alles selbst bestimmen können, empfehlen wir die Bereiche Trauerfall und Abschied gestalten auf dieser Webseite sowie die von Aeternitas betreute Webseite www.bestatten-und-beisetzen.de. Zu empfehlen ist hier auch der „Leitfaden für den Trauerfall“ von Aeternitas, erhältlich unter anderem in unserem Online-Shop.

Bestattungsart und Bestattungsort

Wie man bestattet wird und wo, das sind wohl die grundlegenden Fragen im Rahmen der Bestattungsvorsorge. Die einfachste Form einer Bestattungsverfügung umfasst deshalb auch nur einen Satz und regelt die Form der Bestattung:

"Ich wünsche eine Feuerbestattung."

bzw.

„Ich wünsche eine Erdbestattung im Sarg."

Weiter ausführen lässt sich zum Beispiel, ob eine Grabstelle auf einem Friedhof oder in einem Bestattungswald oder eine Seebestattung gewünscht ist. Dies lässt sich dann weiter eingrenzen auf einen bestimmten Friedhof, einen bestimmten Wald oder ein bestimmtes Meer. Grundlegend ist zum Beispiel auch die Frage, ob es sich um eine anonyme oder namentlich gekennzeichnete Grabstelle handeln soll. Nur auf den Friedhof bezogen ergeben sich wiederum eine Vielzahl an verschiedenen Grabarten. Darüber hinaus bestehen im weitaus liberaleren Ausland auch weitere Optionen über Friedhof, Bestattungswald oder Meer hinaus.

Abschiedsfeier und Beisetzung

Ausgehend von der grundsätzlichen Frage, ob eine Abschiedsfeier stattfinden soll, ergibt sich eine Vielzahl weiterer Fragen, die hier als Auswahl beispielhaft beschrieben werden sollen:

  • Wo soll die Abschiedsfeier stattfinden?
  • Religiöse Rituale, Kirchengemeinde, geistliche Begleitung?
  • Säkulare, individuelle Rituale, weltliche Trauerredner?
  • Umrahmung der Feier (Blumen, Kerzen, Musik, Kondolenzbuch etc.)?
  • Trauerzug und Grablegung (Sarg-/Urnenträger, Glockengeläut, Musik, Grabrede etc.)?
  • Gewünschte Teilnehmer?

Trauerkaffee/Trauermahl

Auch hier ergibt sich die grundlegende Frage, ob überhaupt ein Trauerkaffee, ein Trauermahl oder eine ähnliche Veranstaltung stattfinden soll. Daran anschließend können zum Beispiel der Ort (zu Hause, in einer bestimmten Gaststätte o.ä.), der Teilnehmerkreis oder der Rahmen (Kaffeetafel, Umtrunk, Essen mit Bewirtung o.ä.) festgelegt werden.

Grabmal und Grabpflege

Entscheidet man sich im Rahmen der Bestattungsvorsorge für eine Lösung, die auch ein Grabmal vorsieht, ist es hier selbstverständlich möglich, weitere Details festzulegen, zum Beispiel Material, Größe, Gestaltung, Beschriftung etc. betreffend. Es empfiehlt sich, bei besonderen Wünschen bereits im Vorfeld die Umsetzbarkeit zu prüfen (Vorschriften der Friedhofssatzung) und Kontakt zu einem Steinmetzbetrieb aufzunehmen.

Der Umfang einer notwendigen Grabpflege hängt unter anderem von den Wünschen zur Bestattungsform, zur Grabstelle und zur Grabgestaltung ab. Es ist möglich, die Pflege den Angehörigen zu überlassen (vielleicht mit bestimmten Wünschen zur Bepflanzung) oder aber einen Vorsorgevertrag mit einer Friedhofsgärtnerei abzuschließen, in welchem eventuell alle Einzelheiten schon festgelegt sind. Große Unterschiede bestehen beim Umfang der Leistungen - und dementsprechend auch bei den Kosten. Zum Beispiel muss festgelegt werden, wie aufwändig die Bepflanzung sein oder wie oft das Grab hergerichtet werden soll.

Überschüsse aus der Bestattungsvorsorge

Klären können Sie im Vorfeld unter anderem auch, was nach Abrechnung aller Bestattungskosten mit eventuellen Überschüssen, der Restsumme (Differenz zwischen den Kosten der Bestattung und dem bereit gestellten Budget) geschieht. Als Empfänger können zum Beispiel die Erben, die Totenfürsorgeberechtigten, bestimmte Personen oder gemeinnützige Organisationen benannt werden.