Bestattungsgesetze der Bundesländer
In Deutschland sind für den Erlass von friedhofsrechtlichen und bestattungsrechtlichen Gesetzen grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Dies ergibt sich aus Art. 70 GG. Hiernach haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Bereiche, für die das Grundgesetz nicht die Kompetenz des Bundes festschreibt. Daher hat jedes Bundesland sein eigenes Bestattungsgesetz. Viele Bundesländer haben darüber hinaus einen Teil der Regelungen zur Bestattung noch in einer eigenen Bestattungsverordnung festgehalten.
Aeternitas stellt hier die aktuell gültigen Regelungen (Bestattungsgesetze und - falls vorhanden - Bestattungsverordnungen) in der letzten Fassung zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie Erläuterungen und Zusammenfassungen zu Gesetzesänderungen und Stellungnahmen von Aeternitas zu beschlossenen oder geplanten Gesetzesreformen.
Weitere Informationen finden Sie auch in den zahlreichen Broschüren, Ratgebern, Rechtsübersichten und -gutachten im Download-Bereich oder bei den Aeternitas-Publikationen.