Bestatterauswahl

Je nach Nähe und persönlichem Verhältnis zu einer verstorbenen Person kann eine Bestattung von sehr tief gehenden Emotionen begleitet sein. Insbesondere in solchen Fällen sollten bei der Entscheidung für ein bestimmtes Bestattungsunternehmen deshalb auch folgende Fragen berücksichtigt werden. Fühlen Sie und Ihr Umfeld sich gut aufgehoben? Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Wünsche und die Wünsche der verstorbenen Person wirklich im Mittelpunkt stehen und man Ihnen nicht nur eine Art "Standardpaket" verkaufen möchte? Bedenken Sie, dass eine Bestattung nicht wiederholt werden Sie im Nachhinein zufrieden sein sollten.

Hilfreich bei der Entscheidung sind Empfehlungen aus dem Freundes- und Verwandtenkreis. Eventuell gibt es dort bereits gute Erfahrungen mit bestimmten Anbietern.

Darüber kann es durchaus hilfreich sein, mehrere Angebote einzuholen. Im Rahmen der Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten ist dies ohnehin unproblematisch. Aber auch im konkreten Trauerfall muss nichts überstürzt werden.

Kostenvoranschlag

Ein schriftlicher Kostenvoranschlag (bzw. ein schriftliches Angebot) sollte selbstverständlich sein. Trauen Sie sich nachzufragen, wenn Sie etwas nicht verstehen oder wenn Ihnen nicht klar ist, was ein bestimmter Posten bedeutet. Achten Sie darauf, dass das Angebot in allen Punkten verständlich und transparent ist.

Überprüfen Sie, ob der Endpreis die Mehrwertsteuer und alle Leistungen enthält oder ob weitere Kosten anfallen, zum Beispiel für Friedhofsgebühren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie das Angebot mit nach Hause und prüfen es dort in Ruhe, bevor Sie die Bestattung in Auftrag geben.

Sollte es später bei der Rechnung zu Problemen kommen, wird der Kostenvoranschlag zur wichtigen Grundlage für Ihre Beschwerde. Bei der Höhe der Rechnung gilt, dass geringe Abweichungen vom angegebenen Betrag unter Umständen zu tolerieren sind

Preisvergleiche

Bestattungsunternehmen sollten übersichtliche, transparente Preislisten vorliegen haben und bereit sein, ein übersichtliches, verständliches Angebot (bzw. einen Kostenvoranschlag) zu machen, so dass Kunden ohne Probleme Preisvergleiche anstellen können.

Holen Sie sich nach Möglichkeit mehrere Angebote ein. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Preisvergleiche sind auch im Trauerfall nicht pietätlos, denn manchmal unterscheiden sich die Preise verschiedener Anbieter enorm. Der einfachste Weg ist, sich schon zu Lebzeiten zu informieren.

Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, dass der Preis nicht immer als alleiniges Entscheidungskriterium taugt. Auch Ihr Vertrauen in die Qualität der Arbeit sollten Sie berücksichtigen.

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass nur jeweils vollständige Angebote miteinander verglichen werden können. Mitunter zeigt sich bei vermeintlichen Schnäppchen, dass bei genauer Prüfung einzelne Elemente wie zum Beispiel eine umfassende Beratung, eine Trauerfeier, Trauerkarten oder Traueranzeigen fehlen.

Vorauszahlungen/Vorschüsse

Bestatterkunden müssen sich nicht auf eine Vorauszahlung einlassen. Ein Vorschuss ist nur dann zu zahlen, wenn er im Vorfeld vereinbart oder als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert worden ist. Darüber hinaus dürfen Vorauszahlungen einen angemessenen Betrag nicht übersteigen. Fragen Sie im Zweifelsfall im Vorfeld nach und wählen Sie bei Unklarheiten einen anderen Anbieter.

Bestattung ohne Bestatter?

Die Einbindung eines Bestatters ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Theoretisch können sich die Angehörigen auch selbst um die Verstorbenen und alle zu regelnden Angelegenheiten kümmern. Selbst ein Sarg kann selbst gezimmert werden, wenn er die gesetzlichen Vorgaben und die jeweiligen Regelungen der örtlichen Friedhofssatzung bzw. des zuständigen Krematoriums erfüllt. Für den Transport Verstorbener ist allerdings grundsätzlich ein geeignetes Fahrzeug ("Leichenwagen") vorgeschrieben.

Kein geschützter Beruf

Grundsätzlich muss man keine bestimmte fachliche Ausbildung vorweisen, um als Bestatter tätig zu sein. Dies gilt gleichermaßen für die Inhaber wie für die Angestellten eines Betriebs. Allerdings gibt es - nicht vorgeschriebene - Ausbildungen zum Beispiel zum geprüften Bestatter, zur Bestattungsfachkraft oder zum Bestattermeister. Solche Abschlüsse können durchaus als Orientierung für Kunden bei der Suche nach kompetenten Bestattern dienen. Allerdings gibt es auch viele Anbieter (zum Beispiel Quereinsteiger aus anderen Branchen) die ohne eine solche formale Qualifikation hervorragende Arbeit abliefern.

DIN EN 15017 - Die Norm für Bestatter

Manche Bestattungsunternehmen werben damit, dass sie die Vorgaben der DIN EN 15017 einhalten. Dabei handelt es sich um eine Europäische Norm für Bestattungsdienstleistungen, die auch vom Deutschen Institut für Normung (DIN) übernommen wurde. Die Werbung für die Einhaltung dieses Standards sieht für die Kunden vordergründig nach einem besonderen Qualitätsmerkmal aus, entpuppt sich jedoch bei näherer Betrachtung eher als Selbstverständlichkeit.

Die DIN EN 15017 beinhaltet nicht mehr als eine Reihe von Anforderungen, die jeder Bestatter erfüllen sollte, sowie Bezüge zu gesetzlichen Vorgaben, die ohnehin für alle Bestatter gelten. In der Norm enthalten sind zum Beispiel Anforderungen zum angemessenen und pietätvollen Umgang mit den Verstorbenen, zur Hygiene beim Transport der Leichname oder zur Beschaffenheit der Räumlichkeiten des Bestattungshauses.

Von Belang ist die DIN EN 15017 allerdings insbesondere in Streitfällen. Für Gerichte und Sachverständige dient sie als Grundlage bei der Beurteilung, ob ein Bestatter sich korrekt verhalten und seine Leistungen fachgerecht und ordnungsgemäß erbracht hat. Sie stellt sozusagen den üblichen Standard von Bestattungsdienstleistungen dar, von dem nur bei einer entsprechenden Vereinbarung abgewichen werden darf.

Aeternitas-Service

Falls Sie Zweifel haben wegen der Höhe einer Rechnung eines Bestattungsunternehmens oder den einzelnen abgerechneten Posten, senden Sie uns die Rechnung gerne zu (auch anonymisiert). Wir bieten an, diese Rechnungen zu prüfen und eine fachliche Einschätzung dazu abzugeben.

 

Weitere Informationen finden Sie auch in den zahlreichen Broschüren, Ratgebern, Rechtsübersichten und -gutachten im Download-Bereich oder bei den Aeternitas-Publikationen.