Discountbestatter

So genannte Discountbestatter (manchmal ist auch die Rede von Billigbestattern) werben vor allem mit vordergründig günstigen Preisen. Die Ansprache der Kunden geschieht zum Teil über Werbung oder Schaufenster, immer häufiger aber über das Internet. Bestattungen werden dann als "Pakete" zu Pauschalpreisen oft bundesweit angeboten - mitunter zu verschiedenen Tarifen je nach Region.

Vorsicht ist geboten bei Lockvogelangeboten wie "Bestattung ab 499,- Euro". Bei genauerem Hinsehen stellen Sie schnell fest, dass mit diesem Preis keine komplette Bestattung abgedeckt ist und auch gar nicht durchgeführt werden kann. Friedhofs- und Einäscherungsgebühren sind dann zum Beispiel nicht enthalten, sondern nur die grundlegenden Leistungen des Bestattungsunternehmens - und davon auch nur die nötigsten auf einfachstem Niveau. Fragwürdig sind auch Zusatzkosten wie zum Beispiel für die Abholung Verstorbener zu Hause.

Deutlich wird, dass solche Billig-Pauschalen nur auf den ersten Blick günstig erscheinen. Für eine übliche, einfache Bestattung mit Trauerfeier, Blumenschmuck, Trauerkarten und weiteren Dienstleistungen zahlen Kunden bei diesen Anbietern weit mehr als 1.000 Euro - nur für die Bestatterleistungen, ohne Einäscherungs- oder Friedhofsgebühren.

Solche Preise bietet dann häufig auch der Fachbetrieb vor Ort. Fragen Sie dort nach einer einfachen und günstigsten Bestattung und vergleichen Sie das Angebot mit den Angeboten der Discountbestatter.

Es gibt allerdings auch seriöse Komplettangebote ab einem Preisrahmen von 800 bis 1.000 Euro für eine komplette Bestattung ohne jegliche weitere Zusatzkosten: dann im Rahmen einer anonymen Beisetzung auf einem Friedhof, den das Bestattungsunternehmen bestimmt - häufig im preisgünstigeren Ausland -, ohne Trauerfeier, nur mit den nötigsten Dienstleistungen.

Wie Discounter in anderen Branchen auch sparen Discountbestatter bei Personal und Service und bieten dem Preisniveau entsprechend nur das Notwendige an Waren und Dienstleistungen an. Gewinn wird insbesondere über die Menge an Fällen gemacht.

 

Weitere Informationen finden Sie auch in den zahlreichen Broschüren, Ratgebern, Rechtsübersichten und -gutachten im Download-Bereich oder bei den Aeternitas-Publikationen.