Überführung/Versorgung

Spätestens 36 Stunden (in wenigen Bundesländern auch 24 bzw. 48 Stunden) nach dem Tod müssen Verstorbene in eine Kühlzelle/Leichenhalle transportiert und dort verwahrt werden. Solche Kühlräume gibt es in den Leichenhallen auf Friedhöfen oder in Krematorien, aber häufig auch in Bestattungshäusern. Hier werden die Särge mit den Verstorbenen bis zur Bestattung (Sargbegräbnis oder Einäscherung) gelagert. Den Transport übernimmt in der Regel das von den Angehörigen bzw. eventuell von Verstorbenen bereits zu Lebzeiten bestimmte Bestattungsunternehmen (unter Umständen auch ein von diesem beauftragter Fahrdienst).

Neben der Überführung in eine Kühlzelle können weitere Überführungen anfallen, zum Beispiel vom Bestattungshaus zum Krematorium oder zum Friedhof oder von der Leichenhalle zu einem weiter entfernten Friedhof - oder eben auch zu einem Krematorium. Klären Sie im Vorfeld mit dem Bestattungsunternehmen ab, welche Fahrten nötig sind und mit welchen Kosten dies verbunden ist. Nicht selten sind Bestatterkunden im Nachhinein über hohe Überführungskosten erstaunt.

Unter Umständen werden mehrere Särge mit einem Fahrzeug gemeinsam transportiert. Wenn Sie dies vermeiden wollen, fragen Sie auch hier nach. Urnen werden häufig auch als Paket verschickt. Hier ist eine kostenintensive Überführung mit Bestattungsfahrzeug und Personal also nicht erforderlich. Es liegt aber im Ermessen der Auftraggeber, ob sie mit einem solchen Transport einverstanden sind.

Tod in einer Einrichtung

Als Angehörige dürfen Sie auch bei einem Todesfall in einer Einrichtung wie einem Alten- bzw. Pflegeheim oder einem Krankenhaus das Bestattungsunternehmen frei wählen. Allerdings kann die Einrichtung, wenn Sie nicht in angemessener Zeit erreichbar sind, bereits die Abholung Verstorbener veranlassen und hier selbst ein Bestattungsunternehmen auswählen. Weitere Dienste dieses Unternehmens müssen aber nicht in Anspruch genommen werden. Entscheiden Sie sich für einen anderen Bestatter, darf ein von der Einrichtung beauftragtes Unternehmen nur die Abholung des Leichnams zu einem marktüblichen Preis berechnen. Aber hier kann dann ein Bestatter Ihrer Wahl übernehmen. Es empfiehlt sich, solche Fragen mit den Betreibern der entsprechenden Einrichtung im Vorfeld zu klären.

Bestattungsfahrzeug

Für den Transport Verstorbener ist in den meisten Bundesländern grundsätzlich - bis auf wenige Ausnahmen - ein spezielles, dafür eingerichtetes Bestattungsfahrzeug (auch Leichenwagen genannt) erforderlich. So sollte beispielsweise der Laderaum umschlossen, verschließbar und vom Fahrerraum getrennt und so beschaffen sein, dass aus einem Sarg austretende Flüssigkeit nicht ins Freie gelangen kann. Außerdem sollte der Laderaum einschließlich aller Einbauten abwaschbar und für eine Desinfektion geeignet sein. Ein Sarg sollte so befestigt werden können, dass er sich während der Fahrt nicht verschiebt.

Nähere Bestimmungen über die Einzelheiten der Ausgestaltung und Einrichtung enthalten jedoch nur einzelne Landesbestattungsgesetze bzw. -verordnungen.

Sarg

Ein Leichnam darf nur in einem fest verschlossenen, widerstandsfähigen und gut abgedichteten Sarg befördert werden. Der Boden muss mit einer ausreichend dicken Schicht aufsaugender Stoffe bedeckt sein.

Papiere

Für den Transport Verstorbener innerhalb des Gemeindegebiets sind in der Regel keine besonderen Papiere erforderlich. Lediglich der Toten- bzw. Leichenschauschein muss üblicherweise mitgeführt werden. Während dazu in den Bestattungsgesetzen mancher Bundesländer genauere Vorschriften fehlen, schreiben einige andere weitere Bescheinigungen vor: zum Beispiel darüber, dass Verstorbene an keiner übertragbaren Krankheit gelitten haben oder dass sie an keiner unnatürlichen Todesursache gestorben sind.

Führt der Transport des Leichnams über die Grenzen des Bundeslandes, in dem Verstorbene aufgefunden wurden, kann ein Leichenpass vorgeschrieben sein - wenn das Bestimmungsland durch Gesetz oder Verordnung entsprechendes vorschreibt. Die Bundesländer haben auch hier jeweils eigene Regelungen.

Bei Überführungen ins Ausland ist ein Leichenpass fast immer erforderlich. Bei Überführungen aus dem Ausland wird meist der Leichenpass oder ein vergleichbares Dokument des entsprechenden Landes verlangt. Auch muss mitunter gesondert bescheinigt werden, dass Verstorbene an keiner übertragbaren Krankheit litten.

Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Bei der Ausstellung des Leichenpasses ist sicherzustellen, dass vom medizinischen Standpunkt aus keine Bedenken gegen die Beförderung bestehen und dass der Leichnam gemäß den geltenden Bestimmungen transportiert wird.

In der Praxis müssen Sie sich um die Papiere zur Überführung nicht selbst kümmern. Das sollten Sie Ihrem Bestatter überlassen, der mit den entsprechenden Regelungen vertraut sein dürfte und bei komplizierten Fällen auf die Expertise von Fachleuten zurückgreifen kann.

Hygienische Versorgung und Ankleiden
        
Die hygienische Versorgung dient dazu, Verstorbene vor dem Ankleiden und Einbetten in den Sarg zu reinigen und ihnen (je nach Zustand des Leichnams) ein ansehnliches Aussehen zu verleihen. Vorgenommen wird die Versorgung heutzutage üblicherweise vom Bestattungsunternehmen - oft in eigenen Räumlichkeiten, mitunter zum Beispiel aber auch in Krankenhäusern oder örtlichen Leichenhallen.

Als erstes werden Verstorbene entkleidet und mögliche medizinische Utensilien entfernt. Nach einer möglichen Desinfektion wird der Leichnam gewaschen, eventuell rasiert und eingecremt. Fingernägel und Haare werden gereinigt und geschnitten, die Haare frisiert. Ferner werden meistens Mund und Augen geschlossen. Nach der Einkleidung wird der Leichnam in einen Sarg gebettet. Sogenannte Talare oder Sterbehemden sind hierbei nicht verpflichtend, eigene Kleidung der Verstorbenen kann problemlos verwendet werden (Vorschriften zur Verrottbarkeit bzw. des Krematoriums bezüglich der Einäscherung sind dabei zu beachten).

Ergänzend können Thanatologen bzw. Thanatopraktiker hinzugezogen werden - gerade bei Unfallopfern, Opfern von Gewaltverbrechen oder bei bestimmten Krankheiten. Thanatologen richten Verstorbene so her, dass sie den Hinterbliebenen einen friedlichen Anblick liefern. Auch können sie Verstorbene einbalsamieren, damit diese länger erhalten bleiben, zum Beispiel für längere Überführungen ins Ausland.

Ungefähr bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts war es noch üblich, dass Angehörige ihre Verstorbenen selbst versorgten. Seitdem hat es sich mehrheitlich durchgesetzt, einem Bestattungsunternehmen diese Aufgabe zu übertragen. Es ist aber weiterhin möglich, selbst Hand anzulegen. Bestatter sollten dabei behilflich sein, solche Wünsche umzusetzen.