Wen beauftragen?

Wer versorgt, kann festlegen, wer sich als Bevollmächtigte(r) bzw. Totenfürsorgeberechtigte(r) um die Bestattungswünsche kümmern soll. Bei den Bevollmächtigten haben Sie die freie Wahl zum Beispiel zwischen Familienmitgliedern, Freunden, Treuhändern oder auch Bestattern. Es ist Ihre Entscheidung, wem Sie diese Aufgabe anvertrauen möchten. Diese Person sollte selbstverständlich Bescheid wissen und einverstanden sein.

Übrigens: Gesetzliche Betreuer kümmern sich nicht um die Bestattung. Das Betreuungsverhältnis endet mit dem Tod der Betreuten, die Bestattung gehört nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Betreuer. Wenn der Wunsch dazu besteht, können Sie allerdings gesetzliche Betreuer als Totensorgeberechtigten benennen, die dann später die Bestattungswünsche umsetzen.
 
Ernennung von Bevollmächtigten

In der folgenden Form können Sie eine(n) Bevollmächtigte bzw. Totenfürsorgeberechtigte(n) für die Sicherstellung der Umsetzung der Bestattungswünsche benennen. Die bevollmächtigte Person fungiert als eine Art  "Organisator". Die Ausführung der Bestattung selbst übernehmen weiterhin ein Bestattungsunternehmen (das Sie eventuell selbst bestimmt haben oder nach Wahl der bevollmächtigten Person) und die anderen zuständigen Dienstleister wie Krematorium, Friedhofsverwaltung etc.

Im Folgenden ein Formulierungsvorschlag:

Ich erteile hiermit

Frau/Herrn _____________________________________________________

ausdrücklich die Vollmacht für die Ausrichtung meiner oben gewünschten Bestattung, die Eingehung aller damit verbundenen Rechtsgeschäfte und die Bezahlung aller Verbindlichkeiten mit dem festgelegten Geldbetrag in Höhe von _____ Euro.

Sollte durch Ordnungsbehörden oder andere Stellen eine letztwillige Verfügung von mir verlangt werden, so soll die oben genannte Person diese Entscheidung treffen und ihr/sein Wort soll gleichzeitig als meine letztwillige Verfügung gelten.

Die oben genannte Person ist über meine Bestattungsverfügung informiert und mit den Regelungen einverstanden.

_____________________________, den _____________________________

___________________________
Unterschrift

___________________________
Unterschrift Bevollmächtigte(r)

Anlage zu meiner Bestattungsverfügung vom ________

Auftragnehmer

Im Rahmen der Bestattungsvorsorge kann auch schon festgelegt werden, welche Unternehmen im Rahmen der Bestattung tätig werden sollen. Im Mittelpunkt steht dabei das Bestattungsunternehmen, aber vielleicht zum Beispiel auch eine bestimmte Friedhofsgärtnerei oder ein bestimmter Steinmetzbetrieb.

Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen

Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag verpflichtet sich das Bestattungsunternehmen, nach dem Versterben des Vertragspartners die Bestattung in der vereinbarten Form durchzuführen. Üblich ist es, gleichzeitig die Finanzierung der Bestattung zu regeln, indem die vereinbarte Gesamtsumme auf einem Treuhandkonto bei einer Treuhandstelle hinterlegt wird oder aber eine Sterbegeldversicherung mit dem Bestattungsunternehmen als bezugsberechtigt abgeschlossen wird. In beiden Fällen ist das Geld sicher angelegt, Zugriff erhält das Bestattungsunternehmen nach dem Todesfall.

Basis eines Vertragsschlusses sollte immer ein vollständiges (alle abgesprochenen Leistungen enthaltendes), schriftliches Angebot im Rahmen eines in allen Punkten verständlichen, transparenten Kostenvoranschlags sein. Überprüfen Sie, ob der Endpreis alle Leistungen enthält - inklusive Mehrwertsteuer - oder ob weitere Kosten anfallen, zum Beispiel für Friedhofsgebühren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie das Angebot mit nach Hause und prüfen Sie es dort in Ruhe, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Manche vorgefertigten Formulare für Bestattungsvorsorgeverträge enthalten Klauseln, in denen sich das Bestattungsunternehmen Preiserhöhungen vorbehält. Solche Klauseln sind nur dann zulässig, wenn sie klar und ausgewogen gestaltet sind. Sie müssen genau beschreiben, aus welchen Gründen die Preise erhöht werden können. Klauseln, die Preiserhöhungen nach freiem Belieben gestatten, sind unwirksam, ebenso solche, die keine nachvollziehbaren Begrenzungen enthalten. Die Interessen der Kunden sind in jedem Fall zu berücksichtigen, was auch in der gesamten vertraglichen Regelung zum Ausdruck kommen muss.

Jede Preisänderung kann Anlass sein, den Bestattungsumfang zu ändern und eventuellen neuen Verhältnissen anzupassen, um so zum Beispiel Verteuerungen zu vermeiden. Aber auch sonst kann der Vertrag in Einverständnis mit dem Bestattungsunternehmen geändert werden, wenn sich die Bestattungswünsche ändern.

Vorsorge für die Grabpflege

Für Vorsorgeverträge mit Friedhofsgärtnereien für die spätere Grabpflege („Dauergrabpflege“) gelten die gleichen Empfehlungen wie für Vorsorgeverträge mit Bestattungsunternehmen.