Infos für Betroffene

Nach dem Tod naher Angehöriger befinden sich Menschen nicht nur psychisch, sondern vielfach auch finanziell in einer schwierigen Situation. Sie sind mitunter nicht in der Lage, die anfallenden Kosten für eine angemessene, den Wünschen der Verstorbenen entsprechende Bestattung zu tragen.

In solchen Fällen kommt ein Antrag auf die Übernahme von Bestattungskosten durch das Sozialamt in Betracht, die so genannte Sozialbestattung.

Das Sozialamt führt dabei die Bestattung nicht selbst durch bzw. beauftragt auch nicht das Bestattungsunternehmen, wie man eventuell bei dem Begriff Sozialbestattung denken könnte. Die Verantwortung für die Bestattung der Verstorbenen liegt weiterhin bei den Angehörigen. Um zu einem reibungslosen Ablauf beizutragen, sollten Betroffene möglichst bald Kontakt zum Sozialamt aufnehmen und das Bestattungsunternehmen im Vorfeld darüber informieren, dass sich Leistungen und Kosten im Rahmen einer Sozialbestattung bewegen sollten.

Es geht um die Übernahme der angemessenen, erforderlichen Kosten einer Bestattung durch den zuständigen Träger der Sozialhilfe (Landkreis oder Kommune) - ganz oder zum Teil. Ob es im konkreten Fall dazu kommt, richtet sich in erster Linie nach dem Paragraphen 74 des Sozialgesetzbuchs XII ("Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen."). Konflikte entstehen häufig wegen des Leistungs- und damit Kostenumfangs der Bestattung. Was als angemessen anerkannt wird, hängt in großem Maße von den örtlichen Gegebenheiten ab. Auch ist oft nicht sofort ersichtlich, welchen Personen eine Leistung des Sozialamts überhaupt zusteht.

Checkliste Sozialbestattung

Diese zentralen Punkte sollten Sie bei einer Sozialbestattung stets im Blick haben:

  • Wünsche der Verstorbenen:
    Gab es bestimmte Wünsche zur Bestattung (zum Beispiel Erd- oder Feuerbestattung)? Prüfen Sie, ob schriftliche oder glaubhafte mündliche Äußerungen vorliegen.
     
  • Sozialamt informieren: 
    Sprechen Sie möglichst frühzeitig (am besten noch vor dem Bestattungsauftrag, ansonsten bald danach) mit dem zuständigen Sozialamt, um Unklarheiten und Konflikte zu vermeiden.
     
  • Bestattungsunternehmen informieren:
    Machen Sie dem Bestatter klar, dass er sich im Rahmen dessen bewegen soll, was vom Sozialamt übernommen wird. Eventuell kann er auch noch mal Rücksprache mit dem Amt halten.
     
  • Benötigte Unterlagen:
    Halten Sie möglichst alle Unterlagen bereit, die über Ihre finanzielle Situation Auskunft geben (Kontoauszüge, Einkommensbescheide, Mietverträge, Bescheide/Nachweise über staatliche Unterstützung u.ä.).
     
  • Antrag einreichen:
    Vergessen Sie nicht, Ihren Antrag auf Kostenübernahme auch schriftlich einzureichen - dies kann auch erst nach der Bestattung erfolgen.