Sternenkinder: Übersicht Bundesländer

Bundesland
Bestattungs-recht für Tot-/ Fehlgeburten
Bestattungs-pflicht für Tot-/ Fehlgeburten
Bestattungsrecht für Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen
Bestattungspflicht für Kliniken bei nicht wahrgenommenen elterlichem Bestattungsrecht
Hinweispflicht* auf Bestattungsmöglichkeit gegenüber zumindest einem Elternteil
Fundstelle im Gesetz
Baden-Württemberg
Ja
Ab einem Gewicht von 500 Gramm
Ja
Ja
Ja
§ 30 BestattG BW
Bayern
Ja
Ab einem Gewicht von 500 Gramm
Ja
Ja
Ja
Art. 6 BestG By
Berlin
Ja
Ab einem Gewicht von 1.000 Gramm
Nein
Nein
Ja
§ 1, § 15 BestattungsG Berlin
Brandenburg
Ja
Ab einem Gewicht von 500 Gramm
Nein
Nein
Ja
§ 3, § 19 BbgBestG
Bremen
Ja
Ab einem Gewicht von 500 Gramm
Ja
Ja
Ja
§§ 1, 16 Gesetz über das Leichenwesen Bremen
Hamburg
Ja
Ab einem Gewicht von 1.000 Gramm
Nein (aber Bestattungspflicht für Einrichtung)
Ja (Ausnahme möglich für rechtmäßige wissenschaftliche Zwecke)
Nein
§ 10 BestG HH
Hessen
Ja
Ab einem Gewicht von 500 Gramm oder bei Geburt nach der 24. Woche
Wortlaut nicht eindeutig; fraglich, ob Föten und Embryonen auch solche aus Schwangerschaftsabbrüchen sind
Ja (ergibt sich aber nur aus der ursprünglichen Gesetzesbegründung)
Nein
§§ 9, 16 FBG Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Ja
Ab einem Gewicht von 1.000 Gramm
Ja (zumindest "Feten", also ab der 11., spätestens 13. Woche)
Ja (aber erst nach der 12. Woche)
Ja
§ 9 BestattG M-V
Niedersachsen
Ja
Ab einem Gewicht von 500 Gramm
Ja
Nein
Ja, außer bei Schwangerschaftsabbrüchen
§§ 2, 8 BestG NS
Nordrhein-Westfalen
Ja
Keine
Ja
Ja
Ja
§ 8, § 14 BestG NW
Rheinland-Pfalz
Ja
Ab einem Gewicht von 500 Gramm
Ja (individuelle Bestattung nur mit Einwilligung der Mutter)
Ja
Ja (außer bei Schwangerschafts-abbrüchen)
§ 8 BestG RP
Saarland
Ja
Ab einem Gewicht von 500 Gramm oder bei Geburt nach der 24. Woche
Ja
Ja, wenn nicht wissenschaftlich verwendet
Ja
§§ 12, 22 BestattG SL
Sachsen
Ja
Ab einem Gewicht von 500 Gramm
Ja
Ja (aber uneindeutig formuliert), wenn nicht für wissenschaftliche oder pharmazeutische Zwecke verwendet
Nein
§§ 9, 18 sächs FLB
Sachen-Anhalt
Ja
Ab einem Gewicht von 500 Gramm
Ja
Nein
Nein
§§ 2, 14, 15 LBF Sachs.-Anh.
Schleswig-Holstein
Ja
Ab einem Gewicht von 500 Gramm
Ja (nur ab einem Gewicht von über 500 Gramm, auf Wunsch eines Elternteils)
Nein
Ja
§§ 2, 13 LBF SH
Thüringen
Ja
Ab einem Gewicht von 500 Gramm
Ja
Ja, nach der 12 Woche und wenn nicht rechtmäßig zu medizinischen oder pharmazeutischen Zwecken verwendet
Nein
§§ 3, 17 ThürBestG
* Hinweispflicht für Einrichtung, Arzt, Hebamme o.ä.