Wo gibt es Hilfe?

Die Sozialbestattung erscheint in vielen Fällen als komplexes Themenfeld, jeder Fall hat seine besonderen Umstände und Eigenheiten. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass Sie hier auf dieser Webseite und in unseren Ratgebern noch nicht alle für Sie notwendigen Informationen finden konnten.

Persönliche Beratung zum Thema Sozialbestattung erhalten Sie bei Aeternitas e.V. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Jede Anfrage wird zumindest grundlegend beantwortet, zu jedem Fall eine Einschätzung abgegeben. Aeternitas-Mitglieder haben dabei auch Anspruch auf ausführliche Beratung und eine genaue Prüfung des Einzelfalles.

Rechtsberatung- und Prozesskostenhilfe

Falls nichts anderes mehr hilft, müssen Sie unter Umständen einen Rechtsanwalt einschalten. Wegen der zu erwartenden Kosten für die Rechtsberatung und für ein anschließendes Gerichtsverfahren sollte sich niemand von der Durchsetzung berechtigter Ansprüche abhalten lassen. Wer eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung benötigt, aber die erforderlichen Mittel dafür nicht aufbringen kann, kann die so genannte Beratungshilfe erhalten.

Die Beratungshilfe sichert Menschen mit niedrigem Einkommen Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu - gegen geringe Eigenbeteiligung. Sie kann bei der Rechtsantragstelle des örtlichen Amtsgerichtes beantragt werden. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie dort kostenlos einen Beratungsschein. Mit diesem Beratungsschein können sie einen - selbstgewählten - Anwalt aufsuchen. Für die anwaltliche Beratung ist dann ein Eigenanteil in Höhe von zehn Euro zu zahlen. Sie können sich aber auch unmittelbar an einen Rechtsanwalt wenden, der Sie bei der Antragstellung unterstützt.

Voraussetzung für die Gewährung der Beratungshilfe ist, dass den Ratsuchenden keine anderweitige Möglichkeit zur Hilfe zur Verfügung steht. Regelmäßig wird den Antragstellern von den Gerichten vor diesem Hintergrund zugemutet, sich zunächst selbst mit der Sozialbehörde auseinanderzusetzen und dort den Antrag auf Bestattungskostenübernahme zu stellen sowie sich gegebenenfalls zu dem ergangenen Bescheid beraten zu lassen.

Die Beratungshilfe können Sie nur für eine außergerichtliche Beratung und Vertretung erhalten. Ist die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich, weil keine außergerichtliche Einigung zustande gekommen ist, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Grundsätzlich dazu benötigte Unterlagen sind:

  • Einkommensnachweis
  • Mietvertrag (angemessene Mietkosten werden berücksichtigt)
  • Sonstige Belege über Ausgaben, Einkommen und Vermögenswerte