Beratungsgespräche

Beratungsgespräche mit Bestattern können im Bestattungshaus oder bei Ihnen zuhause stattfinden (nach Absprache zum Beispiel auch an einem anderen Ort wie einem Café o.ä.), unabhängig davon, ob es sich um ein Vorsorgegespräch oder um einen akuten Trauerfall handelt. Weil Trauernde in der psychischen Extremsituation leicht den Überblick verlieren können, sollte beim Bestattergespräch eine verwandte/befreundete Person dabei sein, die weniger befangen ist. Das erleichtert klare Absprachen, schafft Sicherheit und hilft, den Überblick zu bewahren.

Wie Sie sich auf ein solches Gespräch vorbereiten können und woran man dabei denken sollte, erfahren Sie ausführlich in unserem Leitfaden "Das Gespräch mit dem Bestatter".

Die Frage der Kosten für die Beratung handhaben Bestatter unterschiedlich. Für das eine Unternehmen ist es kostenlose Akquise, für das andere eine Dienstleistung, die es berechnet. Manche Bestatter entscheiden aufgrund des zeitlichen Aufwands, ob sie ein Beratungsgespräch berechnen. Um Konflikte wegen der Berechnung zu vermeiden, sollten Bestatter und Kunden mögliche Kosten für die Beratung immer im Vorfeld abstimmen.

Grundsätzlich gilt, dass Bestatter ihre Kunden vorher informieren müssen, wenn sie das Beratungsgespräch berechnen wollen. Kunden können, wenn keine anderen Absprachen getroffen wurden, ansonsten davon ausgehen, kostenlos beraten zu werden. Das Beratungsgespräch zählt dann zur Akquise und das Bestattungsunternehmen kann dann nur die Leistungen berechnen, die es im Auftrag der Kunden als Teil der berufstypischen Haupttätigkeiten - wie zum Beispiel Versorgung des Leichnams und Bestattungsorganisation - erbringt.

In der Praxis bedeutet das zum Beispiel, dass die Präsentation eines Katalogs mit Särgen eindeutig zur Akquise gehört. Sprechen Bestatter hingegen während des Beratungsgesprächs im Auftrag der Kunden schon Termine mit Krematorium, Friedhof und Trauerredner ab, geht dies über Akquise hinaus und kann als Teil des Kundenauftrags berechnet werden. Auch weil hier die Grenzen in der Praxis nicht immer klar zu ziehen sind, ist - wie bereits erwähnt - die Absprache im Vorfeld wichtig.

Keine rechtlichen Probleme gibt es hingegen, wenn Bestatter die Kunden im Vorfeld über die Kostenpflichtigkeit der Beratung aufklären oder in den unterschriebenen oder ausdrücklich besprochenen Auftrag einen Posten "Beratungsgespräch" aufnehmen. Dann steht außer Frage, dass das Gespräch berechnet werden darf. Sichern Bestatter den Kunden hingegen die kostenlose Beratung zu, dürften sie dafür auch keine Kosten in Rechnung stellen.

Ausführlich hat Aeternitas das Thema der Kostenpflichtigkeit der Beratung in einem eigenen Gutachten behandelt: "Berechnung von Beratungsgesprächen".

 

Weitere Informationen finden Sie auch in den zahlreichen Broschüren, Ratgebern, Rechtsübersichten und -gutachten im Download-Bereich oder bei den Aeternitas-Publikationen.