Aufbahrung

Zum Abschied von Verstorbenen kann die Aufbahrung noch vor der Trauerfeier gehören. Der offene oder geschlossene Sarg wird - oft geschmückt mit Blumen, Kerzen oder ähnlichem - auf einem Holzgerüst oder Podest (auch Katafalk genannt) aufgestellt. Am aufgebahrten Sarg bietet sich dann die Gelegenheit, in Stille zu gedenken, noch einmal mit den Verstorbenen zu sprechen, sie vielleicht auch noch einmal zu berühren oder zu beten.

Eine Aufbahrung kann ein einprägsames Element des Abschieds sein. Viele Hinterbliebene berichten, dass es Ihnen gutgetan habe, Verstorbene noch einmal zu sehen, auch um ihren Tod zu begreifen. Ob eine Aufbahrung öffentlich oder nur für den engen Familienkreis zugänglich stattfindet, liegt im Ermessen der Angehörigen.

Abschiedsräume

Aufbahrungs- oder Abschiedsräume, in denen man von Verstorbenen Abschied nehmen kann, sind aus praktischen Gründen meist an die Leichenhallen der Friedhöfe mit ihren Kühlzellen (als Aufbewahrungsort für Leichname) angegliedert. Viele Bestattungsunternehmen unterhalten mittlerweile aber auch eigene Kühlmöglichkeiten und eigene Räumlichkeiten für Aufbahrung und Abschiednahme.

Aufbahrungsräume sind mittlerweile zunehmend ansprechender gestaltet, weg von der sachlich-kalten, technischen Ausstattung früherer Tage. Den Hinterbliebenen, die am Sarg Abschied nehmen, bietet sich so eine angenehme Atmosphäre, die bei einem gelungenen Abschied und bei der Trauer helfen kann. Es ist möglich, bei der Gestaltung der Räumlichkeiten persönliche Wünsche zu äußern, die nach Möglichkeit von den Friedhofsverwaltungen bzw. den Bestattungsunternehmen umgesetzt werden.

Hausaufbahrung

Die Aufbahrung Verstorbener zu Hause (wie es traditionell weitaus üblicher war) ist problemlos für ein bis zwei Tage nach dem Tod möglich, wenn diese nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten haben. Selbst wenn der Tod in einem Heim oder Krankenhaus eingetreten ist, können Verstorbene nach Hause transportiert und dort aufgebahrt werden.

Eine längere Aufbahrung müssen Sie in der Regel von den zuständigen Behörden genehmigen lassen. Dabei hilft das Bestattungsunternehmen. Je nach den äußeren Umständen (Temperaturen, Jahreszeit etc.) kann eine Aufbahrung eventuell bis zur Bestattung zulässig sein.

Die Erfahrung zeigt, dass es vielen Menschen sehr guttut, verstorbene Verwandte zu Hause aufzubahren und sich dort zu verabschieden. Betroffene berichten, dass sie diese Nähe durchaus als heilsam empfunden hätten.

Ausführlicher widmet sich dem Thema der Aeternitas-Leitfaden "Abschied nehmen zu Hause".

 

Weitere Informationen finden Sie auch in den zahlreichen Broschüren, Ratgebern, Rechtsübersichten und -gutachten im Download-Bereich oder bei den Aeternitas-Publikationen.