Bestattungsverfügung

Um Ihre Wünsche zur Bestattung zu Lebzeiten verbindlich festzulegen, empfiehlt es sich, diese in einer speziellen Willenserklärung, der Bestattungsverfügung, schriftlich festzuhalten. So können Sie absichern, dass Ihre Wünsche befolgt werden, und gleichzeitig Ihre Angehörigen entlasten. Dabei können Sie sich auf die grundlegenden Fragen beschränken (zum Beispiel Erd- oder Feuerbestattung, bestimmter Friedhof) oder aber zahlreiche Details festlegen. Notarielle oder anwaltliche Hilfe ist übrigens nicht erforderlich, auch keine notarielle Beglaubigung (diese ist möglich, falls gewünscht). Eine Bestattungsverfügung muss auch nicht handschriftlich verfasst werden. Persönlich unterschrieben und mit Datum versehen sein sollte sie jedoch schon.

Eine schriftliche und eindeutig formulierte Bestattungsverfügung ist für Hinterbliebene, Bestatter und genehmigende Behörden in stärkerem Maße bindend als Ihre mündliche Äußerung. Letztere ist zwar ebenso gültig, kann aber im Konfliktfall nicht immer so einfach nachgewiesen werden. Dies kann zum Beispiel auch im Falle einer Sozialbestattung eine Rolle spielen: Die Erstattungsfähigkeit von Kosten einzelner Bestattungselemente durch die Sozialhilfeträger kann in vielen Punkten von dem zu Lebzeiten geäußerten Willen der Verstorbenen abhängen.

Es ist ratsam, im Rahmen einer Bestattungsverfügung festzulegen, wer die Bestattung organisieren und zum Beispiel das Bestattungsunternehmen beauftragen und eine Grabstelle auswählen soll. Damit wird Streit unter den Hinterbliebenen vermieden. Teilen Sie Ihren Willen Ihren Angehörigen oder derjenigen Person mit, die Sie (mit ihrem Einverständnis) mit der Durchführung der Bestattung beauftragen möchten. Gesonderte Ausfertigungen Ihrer Bestattungsverfügung können Sie auch dem zuständigen Pfarramt, der Friedhofsverwaltung und dem zu beauftragenden Bestattungsunternehmen übermitteln, falls Sie sich hier schon festlegen.

Bewahren Sie die Bestattungsverfügung an einem Ort auf, an dem die Angehörigen das Dokument nach Ihrem Tod schnell auffinden können – am besten dort, wo sich auch andere wichtige Dokumente wie zum Beispiel das Familienstammbuch befinden.

Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Ein Testament ist nicht geeignet, um die Bestattungswünsche festzuhalten. Es wird erst Wochen nach dem Tod und damit in der Regel auch erst nach der bereits erfolgten Bestattung eröffnet.

Vordrucke und Muster

Aeternitas stellt für Sie eine Reihe von Vordrucken und Mustern für Bestattungsverfügungen bereit, mit Hilfe derer Sie mehr oder weniger detailliert Ihre Wünsche festhalten können. Nutzen Sie zum Beispiel das Dokument "Bestattungsverfügung kurz" für eine Bestattungsverfügung, die sich auf einige grundlegende Fragen beschränkt. Drucken Sie die Datei aus und füllen Sie die entsprechenden Felder aus bzw. kreuzen Sie die von Ihnen gewünschten Alternativen an. Zeichnen Sie zusätzlich die von Ihnen gewünschten Alternativen mit Ihrer Unterschrift ab. Sie können ein ähnliches Dokument auch selbst aufsetzen und unsere Vorlage nur als Muster nutzen.

In einer ausführlichen Bestattungsverfügung können Sie Ihre detaillierten Wünsche für Ihre eigene Bestattung festhalten. Regeln Sie zum Beispiel, welchen Sarg Sie wünschen, welche Kleidung Sie im Sarg tragen möchten, wie und wo Sie beigesetzt werden möchten, wer benachrichtigt werden soll, was in den Traueranzeigen steht, wie die Trauerfeier abläuft, wer die Trauerrede hält, welche Musik beim Abschied gespielt wird, wie der Blumenschmuck aussieht usw.

Ein Muster als Vorlage für eine solche ausführliche Bestattungsverfügung finden Sie ebenfalls  hier: "Bestattungsverfügung lang".

Leitfaden für den Trauerfall

Als weitere Hilfe bietet Aeternitas den Leitfaden für den Trauerfall, in dem sie alle möglichen Details finden, die Sie zu Ihrer Bestattung bestimmen können. In diesen Leitfaden können Sie Schritt für Schritt die von Ihnen gewünschten Vorgaben eintragen bzw. ankreuzen und Vertrauenspersonen benennen. So vergessen sie nichts und Ihre Hinterbliebenen wissen, was zu tun ist. Der ausgefüllte Leitfaden dient als Bestattungsverfügung und damit als Handlungsanweisung für die Personen Ihres Vertrauens. Mehr zum Leitfaden finden Sie bei unseren "Publikationen".