Außerordentliche Mitgliedschaft

Als außerordentliche Mitglieder sind Unternehmen und Unternehmer(innen), Städte, Gemeinden und andere Institutionen/Organisationen herzlich willkommen. Anders als Privatpersonen (ordentliche Mitglieder) haben diese kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.

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Min. 150 Euro

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